Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Definitive Grenz-Beschreibung der Gemeinde Knillhof

Franziszeischer Kataster von 1822 © BEV mit den Beschreibungspunkten.

Die Gemeinde Knillhof hat in ihre größten Ausdehnung von Süden gegen Norden eine Länge von 2230 Klafter und in ihrer größten Ausdehnung von Westen gegen Osten eine Breite von 1438 Klafter.

Selbe wird begrenzt: Östlich und nördlich durch die Gemeinde Edelhof, westlich durch die Gemeinde Brunnhof, südlich durch die Gemeinde Porstenberg und östlich durch die Gemeinde Salaberg.

Edelhof:
Die Grenze mit der Gemeinde Edelhof beginnte bey dem Grenzstein 1), welcher auf den Rein des dem Johann Zehentberger gehörigen Acker sich befindet, allwo die Grenze der Gemeinden Salaberg, Edelhof und Knillhof zusammen treffen. Von hier läuft die Grenze in nördlicher Richtung an benannten Grundstücken, stoßt nach 5 Klafter auf einen nach Haag führenden Fahrweg, läuft in voriger Richtung und sanften Biegungen auf 106 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 2), welcher zwischen vorbenannter Grube steht; hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkl von 145° und läuft zwischen benannten Grundstücken unter einer starken Wendung auf 67 Klafter zu einem zwischen vorbenannten Gründen stehenden rauhen Grenzstein 3). Von hier läuft selbe in nordwestlicher Richtung längst den Obstbäumen unter sanften Biegungen auf 76 Klafter zu einem am nordwestlichen Eck des dem Johann Zehentberger, Bauer von Knillhof zugehörigen Waldes stehenden Grenzstein 4); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und läuft in nördlicher Richtung abwärts unter einer zimlich starken Wendung rechts an der dem Martin Zehentberger gehörigen Wiese auf 86 Klafter zu einem an benannter Wiese stehenden Grenzstein 5). Hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkl von 122° und läuft in östlicher Richtung unter sanften Krümmungen rechts an benannter Wiese auf 39 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten am Haagerbach stehenden Grenzpflock 6); hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 52°, wendet sich in nördlicher Richtung zwischen den Wiesgründen des Brandmüller von Edelhof und Zehentberger von Knillhof in der Mitte benannten Baches abwärts in größeren Krümmungen auf 32 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 7). Hier verläßt die Grenze das Bachl und läuft zwischen den Wiesgründen des Boschen und jenen des Brandmüller über 3 rauhe Grenzsteine unter ziemlich starken Krümmungen auf 63 Klafter zu einem an dem nach Haag führenden Kommunikations Weg stehenden Grenzpflock 8); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und läuft in östlicher gerader Richtung in der Mitte des Weges zwischen den Gründen des Brandmüller zu Edelhof und jenen des Bayerhuber von Haag auf 21 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 9), welcher bey dem Bayerhuber Grenz steht. Hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkl von 66° und läuft in nördlicher Richtung längs den Obstbäumen unter sanften Krümmungen auf 101 Klafter zu einem am südöstlichen Eck des dem Johann Schwandl gehörigen Waldes stehenden Grenzpflock 10); vonhier läuft selbe in voriger Richtung rechts in benannten Wald, ferner rechts an dem des dem Ignaz Parhuber gehörigen Grundes in größeren und kleineren Krümmungen auf 128 Klafter zu einem auf dem nach Reihub führenden Fahrweg stehenden Grenzpflock 11); hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkel von 129° und läuft in nördlicher Richtung rechts an den des dem Johann Schwandner zugehörigen Waldes in sanften Biegungen auf 115 Klafter bis an das nördliche Eck desselben Waldes zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 12), hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 75° und läuft in südwestlicher Richtung unter sanften Biegungen rechts an dem des dem Johann Schwandner gehörigen Ackers auf 92 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 13); hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkel von 112° und läuft in zimlich gerader südlicher Richtung rechts am benannten Acker auf 98 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 14); hier bildet die Grenze einen ausgehenden rechten Winkel und läuft nach 12 Klafter in östlicher gerader Richtung abwärtl zu einem rauhen Grenzstein 15); hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkel von 85° und läuft in südlicher Richtung unter sanfter Biegung rechts an benannten Acker zu einem nach Enns führenden Fahrweg. Sie überspringt selber den Weg und läuft ferner nach 9 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 16); hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 75° und läuft nach 13 Klafter in östlicher gerader Richtung zu einem rauhen Grenzstein 17); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und nach 14 Klafter in südlicher gerader Richtung abermals zu einem Rauhen Grenzstein 18), welcher am Haagerbach steht. Hier zieht sich die Grenze mitten in dem Haagerbach und läuft in der Mitter desselben in seinen natürlichen Krümmungen auf 270 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 19); hier verläßt die Grenze den Bach und läuft in südlicger Richtung unter größeren und kleineren Krümmungen rechts an der dem Ignaz Gaiblinger gehörigen Wiese auf 75 Klafter zu einem am südwestlichen Eck benannter Wiese stehenden Grenzpflock 20); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und läuft nach 40 Klafter in westlicher gerader Richtung rechts an dem, dem Mathias Innerhuber gehörigen Acker zu einem am nordwestlichen Eck desselben stehenden Grenzpflock 21); hier bildet die Grenze einen ausgehenden rechten Winkel und läuft in südlicher gerader Richtung rechts an denen des dem Mathias Innerhuber, Karl Edelmayr und Johann Schwandl gehörigen Grundstückes auf 185 Klafter über mehrere rauhe Grenzsteine zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 22), welcher am südwestlichen Waldweg der letztbenannten Bauern steht; hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkel und läuft in westlicher Richtung unter sanften Krümmungen rechts an denen der dem Mathias Radlspeck und Georg Mayrhofer gehörigen Waldungen auf 150 Klafter zu einem am nordwestlichen Eck des letzt benannten Waldes stehenden Grenzpflock 23); hier bildet die Grenze einen ausgehenden rechten Winkel und läuft in südlicher Richtung unter sanften Krümmungen rechts an denen der Bauern von Knillhof gehörigen Grundstücken auf 246 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 24); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und läuft in westlicher Richtung auf 66 Klafter rechts an der dem Johann Schleindlhuber gehörigen Wiese zu einem am nordwestlichen Eck desselben stehenden Grenzstein 25). Hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkel von 100° und läuft in nordwestlicher Richtung unter starken Krümmungen rechts an der den Johann Naglstrasser, Martin Oberrather, Simon Hölzelbauer und Georg Weindlmayr gehörigen Wiesengründen bis an das äußerst nördliche Eck der letztbenannten Wiese zu einem mit G.Kn. uns G.E. bezeichneten Grenzpflock 26); hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 55° und läuft in südlicher Richtung unter sanften Krümmungen rechts an letzt benannter Wiese auf 92 Klafter zu einen auf den nach Edelhof führenden Kommunikations Weg stehenden mit G.Kn. uns G.E. bezeichneten Grenzpflock 27); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und läuft in westlicher Richtung unter sanften Biegungen rechts an denen der Bauern zu Binnersdorf gehörigen Grundstücken auf 241 Klafter zu einem am südwestlichen Eck des dem Stephan Innerhuber gehörigen Waldes stehenden, mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 28); hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkl und läuft in nördlicher Richtung unter sanften Biegungen rechts an dem des letzt benannten Bauern zugehörigen Grundstückes auf 108 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 29); hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 106° und läuft in westlicher Richtung unter sanften Biegungen auf 155 Klafter zu einem mit G.Kn. und G.E. bezeichneten Grenzpflock 30); bei diesem Grenzpflock hört die Begrenzung mit der Gemeinde Edelhof auf und jene mit Brunhof fängt an.

Brunhof:
Von diesen Grenzpflock zieht sich die Grenze in der Gemeinde Brunhof mitten in den Erlabach links aufwährts unter großen und kleinen Krümmungen auf 1587 Klafter bis zu einem mit G.Kn. und G.B. bezeichneten Grenzpflock 31), welcher bey der Markus Mühle steht; hier hört die Begrenzung mit Brunhof auf und jene mit Porstenberg fängt an.

Porstenberg:
Bey diesen Grenzpflock tritt die Grenze aus der Mitte des Baches und läuft längs dem Garten des Markus Müllner aufwärts zu einem rauhen Grenzstein 32), welcher am Anfang des Markus Müllner Garten steht. Von hier läuft die Grenze rechts den Gartenzaum des Leopold Hotzl am Bachleitner Häusel den Rein nach aufwärts zu einem mit G.Kn. G.P. bezeichneten an den nach Samendorf führenden Fahrweg stehenden Grenzpflock 33); hier bildet die Grenze einen ausgehenden rechten Winkel und läuft rechts an benannten Weg unter sanften Biegungen auf 110 Klafter in nördlicher Richtung längs den Gründen des Michl Hirsch von Bernersdorf und Leopold Hotzl an Buchleitner Häusel links dem Rein nach aufwärts bis zu einem rauhen Grenzstein 34), welcher zwischen letzt benannten Gründen und jenem des Michael Mayrhofer von Porstenberg steht; hier bildet die Grenze einen ausgehenden rechten Winkel und läuft in nordöstlicher Richtung rechts an denen des Mathias Hirsch zugehörigen Gründen in einer zirkelförmigen Biegung längs der Porstenberger Leithen von dem Porstenberger Steinbruch links vorbey und rechts an einem Reine zwischen den Gründen des Michael Tobermayr von Porstenberg und des Sebastian Holzer von Bernersdorf nun mit zu einem Graben allwo ein Grenzpflock 35) mit G.Kn. und G.P. bezeichnet zwischen den zwey letzt benannten Gründen steht; hier bildet die Grenze einen augehenden Winkel von 80° und läuft in nördlicher Richtung unter sanften Krümmungen rechts an denen der Bauern zu Bernersdorf gehörigen Grundstücke in einer Entfernung von 503 Klafter zu einem von Bernersdorf kommenden und nach Haag führenden Fahrweg 36); von hier läuft die Grenze längs besagten Fahrweg in größeren und kleineren Krümmungen bis an das nördliche äußerste Eck der dem Michael Tanzer zugehörigen Ackers und läuft rechts an benannten Acker in südwestlicher gerader Richtung auf 73 Klafter, wo der Bauer Johann Wieser mit seinem Acker zustoßt; hier bildet die Grenze einen eingehenden Winkel von 80° und läuft auf 9 Klafter in nördlicher gerader Richtung rechts bis an letzt benannten Acker; hier bildet selbe einen eingehenden rechten Winkel und läuft rechts an den des dem Martin Oberrather gehörigen Ackers bis zu einen nach Haag führenden Fahrweg 37); hier überspringt die Grenze den Weg und läuft in östlicher Richtung rechts an den des dem Johann Wiesinger zugehörigen Ackers bis an das südöstliche Eck desselben; hier bildet selbe einen eingehenden rechten Winkl und nach 33 Klafter in südlicher Richtung an das unterste südliche Eck der dem Johann Wieser zugehörigen Wiese; hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 50° und läuft in nordöstlicher Richtung unter sanften Krümmungen rechts an denen der Bauern von Bernersdorf zugehörigen Grundstücken auf 157 Klafter, wo der Bauer Philipp Breuer mit seinem Grund zustoßt; von hier läuft die Grenze in voriger Richtung rechts an letzt benannten Grundstücken unter sanften Krümmungen auf 112 Klafter bis zu einem nach Haag führenden Fahrweg 38), hier überspringt die Grenze den Weg und läuft ferner an benannten Grundstücken, bis wo der Bauer Philipp Fröhlich mit seinen Gründen zustößt zu dem am Haager Fahrwege stehenden und mit G.Kn. und G.P. bezeichneten Grenzpflocke 39). Hier bildet die Grenze einen eingehenden rechten Winkel und läuft nach 70 Klafter an benannten Grundstücken in südöstlicher gerader Linie zu einer nach Steyr führenden Straße 40); die Grenze überspringt selbe, ferner in voriger Richtung nach 125 Klafter an letzt benannten Grundstück bis zu einem nach Kepeldorf führenden Fahrweg 41). Von hier in beynahe gerader Richtung auf 131 Klafter bis an das südwestliche Eck des dem Philipp Fröhlich zugehörigen Ackers, allwo ein mit G.Kn. und G.P. bezeichneter Grenzpflock 42) steht; hier hört die Begrenzung mit der Gemeinde Porstenberg auf und jene mit Salaberg fängt an.

Salaberg:
Hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 122° und läuft nach 40 Klafter in gerader östlicher Richtung bis an das südöstliche Eck des letzt benannten Acker; hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkel von 85° und läuft in nördlicher Richtung unter größeren und kleineren Krümmungen längs der Herrschaft Salaberger Fasangarten Planke zu einem mit G.Kn. und G.S. bezeichneten Grenzpflock 43), welcher bey der Sallaberger Ortschafts Säule, wo die Steyrer Straßen zusamman stoßen, steht. Von hierläuft die Grenze in einem Graben zwischen den Ackerweg und des Johann Gerstmayr von Knillhof aufwaite zu einem mit G.Kn. und G.S. bezeichneten Grenzpflock 44), welcher am benannten Waldgrund steht; von hier läuft selbe in der Mitte eines Wasenrains zwischen den Gründen des Johann Gerstmayr und jenen der Herrschaft Salaberg weiter zu einem mit G.Kn. und G.S. bezeichneten Grenzpflock 45). Von hier läuft die Grenze in nordöstlicher Richtung an einem Wasenrain zwischen den Grundstücken des Johann Gerstmayr von Knillhof und jenen des Georg Azenhofer von Salaberg über mehrere rauhe Grenzsteine bis zu einem zwischen den Grund des Johann Gerstmayr von Knillhof, jenen des Joseph Schmidtbürstinger und Michael Pimser von Haag stehenden rauhen Grenzstein 46). Von hier läuft die Grenze in östlicher Richtung unter sanften Krümmungen längs einiger Obstbäume in der Mitte eines Wasenrains zwischen dem Grunde des Johann Gerstmayr und jenen des Johann Kirchweger von Grillenberg zu einen rauhen Grenzstein 47); hier bildet die Grenze einen ausgehenden Winkl von 77° und läuft in der Mitte eines kleinen Grabens zwischen den Gründen des Johann Gerstmayr und jenen des Joseph Schmidtbirstinger zu einen rauhen Grenzstein , bey welchem ein mit G.Kn. und G.S. bezeichneter Grenzpflock sich befindet und die Grenze der Gemeinden Knillhof, Salaberg und Edelhof zusammen stoßend und der Anfang der Begrenzung gemacht wurde.

Herzogenburg 5. April 1823.