Linzer Tages-Post, 22. 3. 1922
Teilung der Gemeinde Haag, N.Oe.
Von dort wird uns gemeldet: Durch das niederösterreichische Landesgesetz vom 21. Dezember 1921 wurde die Ortsgemeinde Markt Haag (N.Oe.) in zwei selbständige Ortsgemeinden geteilt, "Markt Haag" und Landgemeinde Haag". Durch dieses Gesetz wird eine der ältesten und zugleich eine der schönsten und wohlhabendsten ländlichen Gemeinden gegen den wohl einmütigen Willen der Bewohner des Ortes Haag auf betreiben der Bauernpartei in zwei Teile geteilt. Da die bürgerlichen und sozialdemokratischen Vertreter im Gemeinderate infolge der Bestrebungen der Bauernpartei ihre Mandate niederlegten, wurde die Gemeindevertretung aufgelöst und der bisherige Bürgermeister Josef Nagelstraßer mit der Leitung der Gemeindegeschäfte betraut.
Vor einigen Tagen fand im Landhause in Wien unter Beiziehung von Vertretern des Marktes und solchen der ländlichen Teile der Gemeinde eine Beratung statt, um die Grenzen des Marktgebietes festzusetzen. Dem Markte wurden hiebei einige ländliche, im Westen angrenzende Gebietsteile zugesprochen; ferner wird die Katastralgemeinde Haag - aus sehr durchsichtigen parteipolitischen Gründen - gegen Südwesten bedeutend verlängert, so daß die neuerbaute Holzwarenfabrik und der Bahnhof zum Marktgebiete gehören werden. Im allgemeinen bildet gegen Norden und Osten die Westbahn die Grenze. Das gemeinsame Vermögen und die gemeinsamen Lasten sollen auf die neugebildeten Gemeinden nach dem zwischen ihnen zu treffenden Uebereinkommen, gegebenenfalls nach dem Verhältnisse der in diesen Gemeinden vorgeschriebenen stattlichen umlagepflichtigen Steuern aufgeteilt werden, wobei im Streitfalle die Landesregierung entscheidet. Die Neuwahl der beiden Gemeindevertretungen wird wahrscheinlich am 14. Mai stattfinden. Markt Haag dürfte vierzehn, Landgemeinde Haag achtzehn Gemeinderäte erhalten.