Forschungsarbeit
Aus den Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchives, Band 9, 1968
Diese Urkunde wurde bereits von Melzer, Urkunden (1905) 28f., Mitis, Studien (1908) 160 und eingehend von Zauner a. a. O. 26-28, 32, 35, 82-84 und 109 als Teil der unter Nr. Gl 2 genannten Gruppe von Fälschungen erwiesen, diesen nachfolgend auch von Ziegler in AfD 28 (1982) 141. Zweck dieser unmittelbar vor 1264 angefertigten FÄalschung war die Sicherung des Besitzes im Umkreis von Haag im westlichen Niederösterreich, die erst mit der Urkunde des Bischofs Berthold von Bamberg von 1264 Juni 14 (UBLOE 3, 319 Nr. 342) erreicht und dabei sogar Bezug auf das vorliegende Machwerk genommen wurde.
In Anbetracht des bereits bei Nr. Gl 1 und Gl 3 erwähnten Verlustes von Urkunden aus der Anfangszeit des Klosters kann auch hier angenommen werden, da bezüglich der Seelgerätstiftung des Arnhalm von Volkersdorf eine mündliche oder eine einfache schriftliche Überlieferung im Kloster vorhanden war, desgleichen zudem wohl schrittweise vom Hochstift Bamberg erhaltenen Besitz, die man nun zu einer beweiskräftigen Urkunde ausgestaltete. Dem Fälscher unterliefen dabei mehrere Fehler, die sein Werk entlarven: Der Aussteller wird als Bischof bezeichnet, zum genannten Zeitpunkt war er aber noch Elekt; er wurde erst am 18. März 1179 in Rom beim Laterankonzil zum Bischof geweiht, s. Guttenberg in Germania sacra II/1 (1937) 147. Der bereits als Heiliger bezeichnete Bischof Otto I. wurde erst 1189 heiliggesprochen. Berthold (von Andechs) erlangte erst 1180 den Rang eines "Herzogs von Meranien". 1178 war nicht Heinrich, sondern ein Hermann der Dompropst zu Bamberg. Auch die Zustimmung der Kanoniker und Ministerialen zu einer Verfügung des Bischofs über Kirchengut und der so frühe Gebrauch des Begriffes "Hofmark" erregen Bedenken.
Mit der Nennung und Anordnung der Zeugen ergibt sich die Stellung dieser Urkunde in der Fälschungsgruppe. Neben Diktatberührungen im Protokoll und vereinzelt im Kontext sowie in der Datierung mit der vom gleichem Schreiber etwas früher ausgefertigten Urkunde auf Bischof Ottos II. Namen von 1183 August 12 (s. Nr. Gl 8) sind viele Zeugen von dort entlehnt. Weitere Teile der Zeugenreihe sind der unechten Urkunde des Bischofs Otto I. von 1128 Januar 1 (s. Nr. Gl 3) entnommen (= VL III) und dazwischen, die Rangordnung störend, solche aus der echten Urkunde des Passauer Bischofs Konrad I. von 1151 (s. Nr. Gl 4), die bereits für die Sanctio zum Teil Vorlage war (= VL II). Auffallend an der Zeugenreihe ist des weiteren, daß nach den Bamberger Domherrn mit Eberhard von Wolfsberg und Ulrich von Waischenfeld Personen aufscheinen, die in einigen Urkunden des ausgehenden 12. Jahrhunderts in Franken vorkommen, die man in Gleink und noch dazu Jahrzehnte später kaum kennen konnte, die daher - wie oben schon vermutet - nur mit einer verlorenen Urkunde von Bischof Otto II. für das Kloster zu erklären sind.
Das Siegel ist, wie die von Zauner a. a. O. nach S. 32 gebotene Abbildung in Gegenüberstellung zum echten Siegel des Bischofs zeigt, eine nicht ganz geglückte Nachbildung, bei der man die Öse des echten Typars nicht beachtet hat. Vgl. dazu nunmehr Steiner, Bischofssiegel 1 (1998) Nr. 5 und 2 (1998) Tafel XXXVIII Abb. 128 als Fälschung nach dem Typar A von Otto II.
Auszug aus dem Dokument:
Kann die Herkunft der Gleinkerau von Bamberg als gesichert gelten, so ist die ebenfalIs behauptete vorherige Lehenschaft der Otakare völlig ungewiß. Gleink muß auf ihre Beurkundung sehr großen Wert gelegt haben, weil es von der Fälschung zu 1183 eigens ein zweites Exemplar anfertigte, um den entspredienden Passus hineinzubringen. Vielleicht wollte Gleink durch diese Erzählung den Schutz des Landesfürsten gewinnen, von dessen untergeordneten Organen Mitte des 13. Jahrhunderts Beunruhigungen anzunehmen sind.
Gleinker Besitz in Niederösterreich
Hier hatte Gleink in der Nähe von Haag sowie bei St. Johann in Engstetten und Ardagger Güter. Dazu kamen Weingärten in der Wachau. Auch die Güter des Klosters um Haag müssen umstritten gewesen sein. Wir besitzen nämlich eine gefälschte Urkunde auf Bischof Otto von Bamberg zum Jahre 1178, die nach den äußeren Merkmalen zu schließen derselben Zeit angehört wie die Fälschungen wegen Spital a. P. Nach dieser Urkunde habe Arnhalmus iunior de Volkensdorf pro remedio mime sue ef karissime filie sue Jvfle uxore videlicet Eberhardi nobilis de Altenhouen, die in Gleink begraben sei, seine Bamberger Lehen in Kroisboden bei Heimberg, die dieser Arnhah und seine Eltern lange ungestört innegehabt hatten, dem Bistum aufgesagt. Diese Rückgabe sei unter der Bedingung ihrer Übergabe an Gleink erfolgt. Als er nun am Feste des HI. Georg nach Gleink gekommen und dort von Abt Marquard und den Brüdern ehrerbietig empfangen und zuvorkmend behandelt worden sei, habe er diese Übergabe zu dauerndem freien und ungestörten Besitz in Anwesenheit des Arnhalm von Volkersdorf und der Brüder vollzogen. Der Umfang dieser Lehen wird mit acht Gütern angegeben (in quibus octo viri habuerunt residentiam) drei in Kroisboden, zwei in Dürrnberg, eines in Zaun und zwei im Tal. Im Urbar von 1308-1312 sind in Kroisboden nur zwei Besitzeinheiten angegeben, in Dürrnbeg zwei, in Zaun eines und zwei im Tal. Die Fälschung enthält also nur um eine Besitzeinheit mehr als das Urbar. Ob Gleink durch diese Fälschung erst in den Besitz der aufgezälten Güter kam oder sie nur gegen irgendwelche Ansprüche sichern wollte, muß dahingestellt bleiben. Es wäre möglich, daß die Volkersdorfer Rechte geltend machten, dann wäre die Fälschung am ehesten vor 1256 entstanden. Wahrscheinlicher aber ist, daß man Rückforderung nach der Ächtung der Volkersdorfer 1256 befürchtete. Unter dem jüngeren Arnhalm von Volkersdorf ist wohl jener gemeint, der seit etwa 1140-1176 mehrfach genannt wird. Daß seine Tochter Jutta mit Eberhard von Altenhofen verheiratet war und in Gleink begraben wurde, ist nur in dieser Fälschung bezeugt, dürfte aber auf Wahrheit beruhen.
Aderdem bestätigt Otto II. mit dieser Urkunde aber auch die Schenkungen seiner Vorgänger, besonders Otto I. von Bamberg, und führt die in der Hofmark Haag namentlich an. Es sind folgende: Drei in Keppeldorf, sechs in Richersdorf, fünf in Winnersdorf, zwei in Werkgan und Graben, zwei in Dehendorf und Straß, drei in Reut, eines in Silbermühle, zwei am Meierhof, in Kirchweg und Ziegelöd, eines in Zaucha und Hausleiten.
Dazu kamen noch 14 Zehenthäuser. Das Urbar bringt an den hier angeführten Orten folgende Besitzeinheiten: drei in Keppeldorf, vier in Richersdorf, fünf in Wienersdorf, je einer in Werkgarn und Graben, je einer in Dehendorf und Straße, zwei in Reut, eine in Silbermühle, eine in Meierhof, je eine in Kirchweg und Ziegelöd, je eine in Zauha und in Hauslelten.
Gegenüber dem Urbar ergibt sich in der Fäisdiung ein Mehr von zwei Besitzeinheiten in Rchersdorf, eine in Reut und eine in Meierhof, zusanmen insgesamt um vier sowie vierzehn Zehenthäusern. Die Formulierung in Werchkaden et an dem Graben duo, die ähnlich noch fünf Mal verwendet wird, ließ sich außerdem so auslegen, als seien je zwei also insgesamt vier Besitzeinheiten gemeint gewesen.
Ob man mit dieser Fälschung nur das in ihr enthaltene Mehr gewinnen wollte und mit diesen Bestrebungen nicht durchdrang, oder ob die im Urbar enthdtenen Güter zur Gänze oder teilweise erst durch diese Fälschung gewonnen wurden, ist nicht mehr zu entscheiden. Es wäre bis zu einem gewissen Grad auch möglich, daß man nur einen urkundlichen Rechtstitel brauchte, um ungerechtfertigte Forderungen oder Übergriffe abwehren zu können, da keine echte Schenkungsurkunde hierüber erhalten ist. Mit der Echtheit dieser Urkunde von 1178 fällt auch die älteste Bezeichnung von Haag als Hofmark, obwohI eine solche Benennung im 12. Jahrhundert schon möglich wäre.
Es ist nicht daran zu zweifeln, daß der Gleinker Besitz um Haag auf den Eigenklosterherrn zurückgeht, weil diese Güter mitten in den Bamberger Besitz eingestreut lagen. Die Höfe östlich Haag dürften aber tatsächlich an die Volkersdorfer verliehen gewesen sein. König Heinrich II. schenkte 1002 cuidam militi nostro Pilgrim seinen Besitz Winnersdorf und 100 Mansen des angrenzenden Waldes. Dieser Pilgrim ist wohl der Graf des Mattiggaues 1014-1035. Bishof Gunther von Bamberg (1057-1064), den Klebel für den Sohn jenes Pilgrim hält, überließ diesen Besitz dem Bistum Bamberg. Zwischen Herbst 1061 und Februar 1062 übergab ein Friedrich als sein Treuhänder die Allode Winnersdorf (Wouezesdorf) und Haag (Haga), die der Bischof vorher durch die Hand seines Vogtes in die Friedrichs übertragen hatte, samt den Zugehörungen dieser Orte (loca), nämlich den gesamten Besitz des Bischofs zwischen Enns und Ybbs und den zu dem Gut gehöigen Ministerialen.
Nah dem Urbar von 1308-1312 besaß Gleink in Winnersdorf fünf Höfe, also den ganzen Ort, der 1002 und 1061-62 Mittelpunkt eines ausgedehnten Gutskomplexes gewesen sein dürfte. Gleink hat hier also sofort nutzbares Kulturland erhalten. Dies dürfte auch von dem anderen Besitz um Haag gelten. Im Gegensatz zu den bisher behandelten Ämtern, war dieser Besitz aber nicht geschlossen, sondern in Streulage.
Die beiden Urkunden der Bischöfe Heinrich und Berthold von Bamberg von 1252 und 1264, von denen die erste faIsch ist und die zweite wahrscheinlich echt, bestätigen dem Kloster auch einen Hof Schachen, den ein Duringus miles dicfus Grasgulle geschenkt haben sooll. Wahrsheinlih ist damit die curia in Schachen (heute Hochschachen) gemeint, welche das Urbar verzeichnet. Gleink ist also in den Besitz dieses Hofes gelangt, scheint aber Schwierigkeiten bei seiner Erwerbung gehabt zu haben. Vor allem dürfte ihm an der Zustimmung des Bischofs als Lehensherr gelegen gewesen sein. Der Schenker läßt sich auch anderweitig nachweisen. Im Jahre 1223 sind uns Dietrich, Konrad und During die Großgullen genannt. Ein Dietricus filius Dietmari Grasgulle wird schon um 1185 erwähnt.
In der Fälschung auf Herzog Leopold von „Österreich und Steier" zum Jahre 1178, aus der Zeit 1256-1269, bestätigt dieser eine Schenkung seiner Ministerialen Otakar, Rudiger und Tageno von Paga, die zehn Güter bei Winklarn in der Gemeinde Kollmitzberg umfaßte. Es kann sich dabei nur um das Amt Ardagger handeln, wie es im Urbar von 1308-1312 eingetragen ist. Dieses umfaBte zwar damals schon zwölf Einheiten, aber die zweiten Güter in WinkIarn und Destlberg können inzwischen durch Teilungen entstanden sein. Noch 1523 spricht der Gleinker Abt jedenfalls von seinem ambtl zu Wigkhlarli bey Ardagker gelegen, ein Hinweis, daß Winklarn ursprüngIich der Mittelpunkt des Amtes war. Die Fälsdiung dürfte in diesem Punkte daher nur den Zweck gehabt haben, die Zustimmung des Landesfürsten zu beurkunden. Vielleicht war die Schenkung zwischen 1246 und 1251 erfolgt.
In jener Fälschung auf einen Herzog Leopold von Österreich und Steyr zum Jahre 1192, die wir zwischen 1251 und 1262 datiert haben, schenkte der Herzog dem Kloster unter anderem acht Joch bei Gobelsburg und zwei Weingärten namens Ger, einen bei Zöbing und einen apud Hasele mit einem Lehen.
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts ist also auch das Bestreben des Klosters zu erkennen, in den Besitz von eigenen Weingärten zu kommen. Durch den Tausch von 1224 hatte es ja Besitz in Reutem und GföhI im Waldgebiet nördlich Krems, nun suchte es auch östlich davon im Kamptal Fuß zu fassen, um Weingärten zu gewinnen.
Hieher gehört es auch, wenn in anderen Fälschungen aus dieser Zeit auf Herzog LeopoId „von Österreich und Steier“ zu 1175 und 1178 dieser durch eine Schenkung gut machen will, daß er dem Kloster notgedrungen bei Krems Wein entzogen habe. Im Urbar von 1308-1312 ist ursprünglich kein Weingartenbesitz eingetragen, erst im Laufe des 14. Jahrhunderts wird ein solcher nahgetragen. Darunter ist auch ein Amtmann in Gobelsburg, der für einen Aker 20 Denare dient. Schon zur Zeit der Anlage des Urbars hat jedoch das Kloster Wein aus Niederösterreich bezogen, der von den Untertanen des Hofamtes herauftransportiert wurde. Dabei dürfte es sich anfänglich um gekauften Wein gehandelt haben.
Im Jahre 1325 bestätigte der Rat von Krems und Stein, daß die Söhne des Konrad Durst von Stein dem Kloster einen Weingarten in der widen, der da heizzet der Gere verkauft haben. Auf Befehl der Fürsten von Osterreich übernimmt der Rat von Krems und Stein den Schirm für diesen Weingarten, der auch im Urbar eingetragen ist. Bald darauf 1328 verkaufen Lebe, Sohn des Otto von Grafenwört, und Jörg, Sohn des Ruger von Krems, dem Kloster einen weiteren Weingarten in der widen ze Chrems. In einer Urkunde von 1334 bezeugt Rudiger der Vogt, Pfleger zu Weiteneck, auf seine Ansprüche an das Gotteshaus Gleink wegen des Weingartens Ger in der Widern zu verzichten, der seine rechte Morgengabe gewesen sei von seiner Frau Gerwig, der Durstin von Stein.
Betroffene Urkunden
24. April 1178
Otto II., Bischof von Bamberg, genehmigt Arnhalms von Volkenstorf Vermächtnis jener Besitzungen in Chrebsbach an das Kloster Gleink, die er und seine Voreltern vom Bistum Bamberg zu Lehen hatten, zu verschenken ... Die in der Hofmark Haag gelegenen Güter waren in Kepeldorf, Richersdorf, Winnersdorf, Werkgarn, Ziegelöd und andere …
Originaltext:
Darüber hinaus alle Geschenke, Besitztümer, Zehnten, Ländereien, Eide, Freiheiten, Beförderungen, die unser Vater, unser Vorgänger, der heilige Otto, und unsere anderen Vorgänger aus dem alten Kloster Glunicense gegeben haben, von denen wir jedoch beschlossen haben, einige zum Ausdruck zu bringen namentlich in unserer Hofmarchya Hag gelegen, sicherlich in Chepeldorf drei Estates, in Richinsdorf sechs, in Windischdorf fünf, in Werchkadem und an dem Graben zwei, in Tehendorf und in Straze zwei, in Reut drei, in Silbermül ein, an dem Maeierhof zwei, in Chirchwege und in Zugessode zwei, zwei Gerichte, vnah Zucha, das andere in Hüslüten, in der Nähe des besagten Klosters von Glunicvet, bestätigen wir den Zehnten der Vierzehn Häuser durch unsere freie und mächtige Autorität des Rates der Kanoniker und Geistlichen der Kirche unseres Klosters Glunicense …
12. März 1340
Peter, Abt zu Gleink verleiht dem dortigen Hofamtmann Heinrich dem Werichgadmer zu Erbrecht das Gut am Werichgadem in Hager Pfarre:
Originaltext:
Wir Peter von gots gnaden Abt und di gemain der Bruderschaft ze Glunikch vergehen und tun chunt an disem Offenn brief alle den, di in sehent, lesent oder lesen hoerent di nu lebent oder hernach chunftig wernt, daz wir mit gemaynem rat und mit wolbedachtem muet Hainreichen dem werichgadmer ze den zeiten unserm hofamptman ze Glunikch und seiner hausfrowen Soffein und ir bayder erben daz guet am werichgadem gelegen in Hager Pfarr, daz sev weilen von uns ze lantsidelrecht gehabt habent, und ein wis ze Mergersprukk bei der Erla und einen Garten und ein wis bei dem Gogelhof verliehen haben ze rechtem Erbrecht nach alle den rechten, di des Gotshaus laeut habent von Babenberch ze Hag …