1. Juli 1002
1. Juli 1002, Sontheim a. d. Günz - König Heinrich II. ließ sie auf einer Reise in die Westgebiete des Deutschen Reiches in Sontheim an der Günz ausstellen:
Inhalt der Urkunde:
Heinrich schenkt seinem Vasallen Pilgrim auf dessen Bitten und für seine treuen Dienste ein Gut in Uuvizinesdorf (Winnersdorf) in Österreich in der Grafschaft des Grafen Heinrich mit allem Zubehör und vom benachbarten Wald hundert Mansen zu freiem Eigen.
Originaltext:
In nomine sanctae et individuae trinitatis. Heinricus divina favente clementia rex. Notum sit omnibus fidelibus nostris praesentibus scilicet et futuris, qualiter nos cuidam militi nostro nomine Piligrimo a piam eius servitutem intuentes et honeste eius petitioni adsensum praebentes quoddam nostrae proprietatis praedium in Uuvizinesdorf et in Ostarrike in comitutu vero Heinrici comitis situm, id est quicquid in eadem villa habere visi sumus, insuper etiam de silva quae proxima est ad centum mansos ex nostro iure per hoc regale praeceptum donavimus sive in proprium concessimus, cum omnibus eidem praedio iuste et legaliter pertinentibus mobilibus et immobilibus areis aedificiis agris terris cultis et incultis pratis pascuis sive compascuis venationibus aquis aquarumque decursibus piscationibus molendinis viis et inviis exitibus et reditibus quesitis et inquirendis ac ceteris que quolibet modo vocari possunt appendiciis, eo tenore quatinus praefatus Piligrimus liberam de eodem praedio deinceps habeat potestatem possidendi hereditandi tradendi vendendi commutandi vel quicquid sibi pro suo compendio libeat faciendi. Et ut haec nostrae traditionis auctoritas stabilis et inconvulsa permaneat, hanc praecepti paginam. inde conscriptam manu propria roborantes sigilli nostri inpressione insigniri iussimus.ignum domni Heinrici (M.) regis invictissimi.
Egilbertus cancellarius vice Uuilligisi archiepiscopi recog.
Data kal. iul. anno dominicae incarnationis MII indictione xv, anno vero domni Heinrici regis 1; actum Suntheime.
Übersetzung:
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Heinrich wurde durch die Gunst und Gnade Gottes König. Allen unseren Gläubigen, den jetzigen und den zukünftigen, sei bekannt, dass wir, in Anbetracht unserer frommen Dienstbarkeit gegenüber einem gewissen Soldaten namens Pilgrim und in ehrlicher Weise seiner Bitte nachkommend, ein gewisses Anwesen von uns in Uuvizinesdorf und in Ostarrike überlassen haben, gelegen in der Grafschaft des Grafen Heinrich, das heißt, was auch immer in derselben Stadt liegt. Wir haben außerdem gesehen, dass wir auch den Wald, der neben den hundert Mansen liegt, zu unserem Recht haben, das wir als unser gegeben oder gewährt haben Eigentum durch diesen königlichen Erlass, mit allen beweglichen und unbeweglichen Flächen, Gebäuden, Feldern, kultivierten und unkultivierten Grundstücken, Wiesen, Weiden oder Jagdgründen, die rechtmäßig und gesetzlich zum selben Anwesen gehören, Gewässer und Wasserläufe, Fischereien, Mühlen, Straßen und Wege, Ausgänge und erworbene und untersuchte Einkünfte und andere Dinge, die in irgendeiner Weise als Anhängsel bezeichnet werden können, insoweit der oben erwähnte Pilgrim die freie Macht hat, sie zu besitzen, zu erben, zu übertragen, zu verkaufen, einzutauschen oder was auch immer er für seine eigenen Ersparnisse will. Ich würde es gern tun. Und damit die Autorität unserer Tradition stabil und unerschütterlich bleibt, hier die Seite mit den Vorschriften. Wir haben daher angeordnet, dass es mit unserer eigenen Hand unterzeichnet und bestätigt und mit dem Abdruck unseres Siegels versehen wird. Das Siegel des unbesiegbaren Königs Heinrich (M.).
Egilbert, Kanzler, Vize-Erzbischof Uuilligis, anerkannt.
Datum Juli. Im Jahr der Menschwerdung unseres Herrn, 1002, im fünfzehnten Jahr der Indiktion, und im 1. Jahr König Heinrichs; Akt von Suntheim.
Herkunft: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München
Diese Urkunde ist deshalb interessant, weil zu dieser Zeit noch der König der Ostfranken über die Ländereien in unserem Gebiet bestimmte. Das Bistum Bamberg - die späteren Grundherrn der Hofmark Haag - wurde von ihm erst 1007, also 5 Jahre später, gegründet!
Geschichtlicher Hintergrund aus Wikipedia:
Heinrich II. (* 6. Mai 973 oder 978 in Abbach oder Hildesheim; † 13. Juli 1024 in Grone), Heiliger (seit 1146), aus dem Adelsgeschlecht der Ottonen, war als Heinrich IV. von 995 bis 1004 und wieder von 1009 bis 1017 Herzog von Bayern, von 1002 bis 1024 König des Ostfrankenreiches (regnum Francorum orientalium), von 1004 bis 1024 König von Italien und von 1014 bis 1024 römisch-deutscher Kaiser.
Als Sohn des bayerischen Herzogs Heinrich II., genannt „der Zänker“, und von dessen Frau Gisela von Burgund war er Urenkel Heinrichs I. und stammte somit aus der bayerischen Nebenlinie der Ottonen. Am 7. Juni 1002 wurde er in Mainz zum ostfränkischen König gekrönt und am 14. Mai 1004 in Pavia zum König von Reichsitalien. Am 14. Februar 1014 krönte ihn Papst Benedikt VIII. zum Kaiser. Heinrich II. war mit Kunigunde von Luxemburg verheiratet. Die Ehe blieb kinderlos, Heinrich II. war damit der letzte Kaiser aus dem Geschlecht der Ottonen. Papst Eugen III. sprach ihn 1146 heilig, einige spätere Geschichtsschreiber bedachten ihn daher mit dem Beinamen „der Heilige“. Sein Gedenktag (römisch-katholisch und evangelisch) ist der Todestag, der 13. Juli, ebenfalls Tag seiner Heiligsprechung im Jahr 1146.
Anders als sein Vorgänger Otto III. konzentrierte sich Heinrich auf das Reichsgebiet nördlich der Alpen. Sein Hauptaugenmerk galt den Kriegen gegen den polnischen Herrscher Bolesław I. Chrobry. Die drei Italienzüge dienten primär dem Erwerb der Kaiserwürde sowie der Etablierung seiner Herrschaft in diesem Teil des Imperiums. Heinrichs Regierung gilt als eine Zeit der Intensivierung und der Zentralisierung der Königsherrschaft. Er festigte das Reich durch noch engere personelle und politische Verflechtungen mit der Kirche. Durch Schenkungen und Neugründungen wurden insbesondere die Bistümer im Reich als Stützen der königlichen Herrschaft gestärkt. 1007 gründete Heinrich das Bistum Bamberg. Der König beanspruchte in zunehmendem Maße Dienstleistungen der Kirchen (servitium regis). Zudem förderte er die beginnende Klosterreform.
Die Chronik des Thietmar von Merseburg, der 1009 von Heinrich zum Bischof von Merseburg ernannt wurde, gilt als eine der wichtigsten Quellen zu Heinrich II. und wird daher als Leitüberlieferung angesehen.
Frühe Jahre
Unter Heinrichs II. Urgroßvater Heinrich I. aus dem Geschlecht der Liudolfinger wurden – anders als noch bei den Karolingern im 9. Jahrhundert – nicht mehr alle Söhne zu Königen erhoben, sondern nur noch der älteste Sohn Otto I. Der jüngere gleichnamige Sohn, der Großvater Heinrichs II., hatte spätestens 936 auf die Königsherrschaft verzichten müssen und sich später mit dem Herzogtum Bayern begnügt. Die bayerische Linie der Liudolfinger wurde dadurch von der Herrschaft ausgeschlossen. Heinrich der Zänker, der Vater des späteren Kaisers Heinrich II., versuchte eine königsgleiche Stellung einzunehmen. Nach langjährigen Auseinandersetzungen mit Kaiser Otto II. wurde er zunächst in Ingelheim und ab April 978 dann in Utrecht auf unbegrenzte Zeit inhaftiert. Während der Haft seines Vaters lebte Heinrich in Hildesheim. Als Kind wurde er zur Erziehung dem Bischof Abraham von Freising übergeben und anschließend in der Hildesheimer Domschule für den geistlichen Stand ausgebildet. Dies geschah vielleicht auf Anweisung Ottos II., der auf diese Weise den Sohn seines Gegners von jeder Teilhabe an der Königsgewalt ausschalten wollte. An einer der besten Schulen des Reiches lernte Heinrich lesen, schreiben und die lateinische Sprache. In Regensburg beendete er ab 985 unter Bischof Wolfgang seine Ausbildung. Beeinflusst wurde er in dieser Zeit auch von Abt Ramwold von St. Emmeram, der, wie der Bischof selbst, ein Befürworter der Klosterreform von Gorze war.
Nach dem Tod Ottos II. wurde Heinrich der Zänker aus der Haft entlassen. Seine Bemühungen um die Königskrone scheiterten, die Herrschaft im Herzogtum Bayern jedoch konnte er 985 erneut erlangen. Sein Sohn wurde in einer Urkunde Ottos III. aus dem Jahr 994 als Mitherzog (condux) bezeichnet. Nach dem Tod des Vaters Ende August 995 fiel Heinrich das Herzogtum Bayern zu.
Im Jahr 1000 oder kurz vorher heiratete Heinrich Kunigunde aus der Herrscherfamilie der Grafen von Luxemburg. Durch seine Verbindung mit diesem Adelshaus stärkte Heinrich seine Stellung im rheinisch-lothringischen Raum.
Wahl zum König (1002)
Die Heilige Lanze war für Heinrich II. als Herrschaftssymbol von besonderer Bedeutung. Sie befindet sich heute in der Schatzkammer Wien.
Trotz seiner Herkunft war Heinrichs Anwartschaft auf den Thron nach dem Tod Ottos III. in Italien im Januar 1002 umstritten. Der jung verstorbene König hatte keine Anweisungen für den Fall seines Todes hinterlassen, und Regelungen zur Thronfolge einer Seitenlinie des Herrscherhauses gab es nicht. Neben Heinrich erhoben auch Markgraf Ekkehard von Meißen und Hermann von Schwaben Ansprüche auf die Nachfolge. Ekkehard konnte bei seiner Kandidatur in Sachsen nicht mit ungeteilter Unterstützung rechnen; er beabsichtigte, in Lothringen weitere Zustimmung für seine Kandidatur zu gewinnen, wurde jedoch noch in der Pfalz Pöhlde im April 1002 durch den Grafen Siegfried von Northeim erschlagen.
Um seine Ansprüche zu untermauern, empfing Heinrich den Tross des über die Alpen geführten Leichnams Ottos III. in Polling bei Weilheim in Oberbayern und ließ dessen Eingeweide im Kloster St. Ulrich und Afra in Augsburg beisetzen. Das war das typische Verhalten eines legitimen Nachfolgers, der sich um das Seelenheil seines Vorgängers kümmerte. Anschließend zwang er Erzbischof Heribert von Köln, ihm die Herrscherinsignien zu übergeben. Es fehlte jedoch die Heilige Lanze, die damals wichtigste Reliquie des Reiches. Heribert hatte sie vorausgesandt, wohl aus Misstrauen, da er seinen Verwandten, den Herzog von Schwaben Hermann II., zum König wählen lassen wollte. Um die Herausgabe der Lanze zu erzwingen, inhaftierte Heinrich den Erzbischof und später auch dessen Bruder, den Würzburger Bischof Heinrich. Fast alle Begleiter des Leichenzuges, bei denen es sich wohl um Vertraute Ottos III. handelte, waren nicht für die Nachfolge des bayerischen Herzogs zu gewinnen gewesen. Wenige Wochen später, bei der feierlichen Bestattung des Kaisers im Kaiserdom zu Aachen, bekräftigten diese Männer ihre Ablehnung, wobei sie die Ansicht vertraten, Heinrich sei aus vielerlei Gründen für das Königtum nicht geeignet. Die konkreten Vorbehalte sind unbekannt. Sie dürften mit den Auseinandersetzungen zusammenhängen, die die Vorfahren Heinrichs mit den Mitgliedern der regierenden Linie der Ottonen geführt hatten.
Heinrich entschloss sich zu einem ungewöhnlichen Schritt: Er ließ sich in Mainz von seinen bayerischen und fränkischen Anhängern zum König wählen und am 7. Juni 1002 durch den Mainzer Erzbischof Willigis im Mainzer Dom salben und krönen. Dieser war der richtige Koronator („Königskröner“), alle anderen Begleitumstände aber wichen von den üblichen Gewohnheiten (consuetudines) ab: Der Ort der Wahl war unüblich, die Inthronisation auf den Aachener Stuhl Karls des Großen unterblieb und von einer „Wahl aller Großen des Reiches“ konnte zunächst auch keine Rede sein. Die Entscheidung fiel letztendlich Ende Juli durch die sogenannte Nachwahl in Merseburg, bei der sich Heinrich bei den Sachsen dafür zu rechtfertigen hatte, dass er bereits in königlichem Ornat erschien und als Herrscher auftrat. Erst nachdem er versprochen hatte, das alte sächsische Recht zu achten, überreichte ihm der sächsische Herzog Bernhard die Heilige Lanze und betraute ihn so mit der Sorge um das Reich.
Die Königswahl von 1002 ist in der Mediävistik seit den 1970er Jahren häufig und kontrovers diskutiert worden. Gestritten wird über die Frage, ob es sich um eine freie Wahl der Großen handelt (so Walter Schlesinger), oder ob alle Kandidaten mit Otto III. verwandt waren und für die Thronfolge das Erbrecht des Kandidaten (so Armin Wolf und Eduard Hlawitschka) ausschlaggebend war. Nach Steffen Patzold geht die Diskussion über abstrakte Rechtsnormen von falschen Voraussetzungen aus. Nicht die Art der Abstammung, sondern Charakterzüge wie Frömmigkeit, Demut, Weisheit und Gerechtigkeit qualifizierten Heinrich. In einer weitgehend von Mündlichkeit geprägten Gesellschaft fehlten schriftlich fixierte Normen für den rechtmäßigen Ablauf der Königswahl. Die einzig denkbare Norm, die Gewohnheit, war nicht anwendbar, denn der letzte vergleichbare Fall eines kinderlos verstorbenen Königs lag über 80 Jahre zurück. Die Anerkennung Heinrichs war das Ergebnis einer Vielzahl von unorganisierten Gesprächen und Versammlungen. In einer Erwiderung auf Patzold hat Hlawitschka erneut das Erbrecht als den Maßstab für die Beurteilung der Thronansprüche in den Quellen ausgemacht.