Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Der Batzen

Der Batzen ist eine historische schweizerische und süddeutsche Münze.

Geschichte

Bern: 5 Batzen 1826, „Konkordatstyp“

Erstmals wurde der Batzen 1492 und in der Folge bis 1850 in Bern geprägt. Namensgeber soll nach Valerius Anshelm das Wappentier des Kantons sein, der Bär bzw. «Bätz», der auf der Rückseite der Münze aufgeprägt war. Die Herkunft des Begriffs ist aber nicht gesichert. Der Wert eines Berner Batzens entsprach vier Kreuzern. Da der Gulden den Wert von 60 Kreuzer hatte, entsprach ein Batzen auch einem Fünfzehntel des Guldens. Später gab es auch «Grossi» (Dicke, d. h. Groschen) zu 5 Batzen.

Andere Orte der Alten Eidgenossenschaft und einige süddeutsche Staaten folgten bald dem Beispiel Berns. Der Batzen wurde zu einer weit verbreiteten Zwischenwährung zwischen den zahlreichen in Europa kursierenden grossen und kleinen Silbermünzen. Da die süddeutschen Batzen zum Teil von sehr unterschiedlicher Güte waren, sprachen sich die Reichstage von 1522 und 1524 gegen diese Münzen aus. In Süddeutschland wurden sie noch bis 1536 geprägt, jedoch mit der Reichsmünzordnung 1559 verboten. In der Schweiz hingegen blieb der Batzen unangefochten.

Bei einigen sogenannten Kippermünzen wurde dennoch der Batzen für die Benennung dieser Interimsmünzen verwendet. In der Zeit der Geldverfälschung, der Kipper- und Wipperzeit, wurde zum Beispiel in Thüringen in den Münzstätten Gotha (1621–1623) und Weimar (1619–1622) u. a. Kippermünzen zu Drei- und Sechsbätzner geprägt. Die Gepräge konnten nicht beanstandet werden, denn es waren keine Talermünzen oder deren Teile, die der Reichsmünzordnung entsprechen mussten, sondern Landmünzen.

Der Batzen wurde ursprünglich in Silber, ab dem 17. Jahrhundert aber in Billon geprägt. Der Wert des Batzens differierte im Laufe der Zeit je nach Prägungsort. Im frühen 18. Jahrhundert stand der ganze Batzen bei fünf Kreuzern (1/12 Reichsgulden), der reguläre Batzen bei vier Kreuzern, der Basler und Zürcher Batzen war bei 1/18 Gulden angelangt, der St. Galler Batzen bei 1/17 Gulden.

Bei der erstmaligen Einführung einer schweizerischen Einheitswährung 1798–1803 durch die Helvetische Republik wurde der Batzen ebenfalls in das System integriert. Ein Franken entsprach zehn Batzen, ein Batzen wiederum zehn Rappen, wobei 10 Schweizer Franken einem Louis d’or als gleichwertig galten.

Nach dem Ende der Einheitswährung kam die Münzhoheit wieder an die Kantone, die teilweise die dezimale Franken-Batzen-Rappen-Einteilung beibehielten (Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Unterwalden, Uri, Waadt, Wallis, Zug). Nur im Kanton Neuenburg war ein Franken 10½ Batzen wert. Die übrigen Kantone führten Währungen mit einem Gulden-Schilling- bzw. Florin-Livres-System ein. 1850 endete mit der Einführung des neuen Schweizer Frankens als schweizerische Einheitswährung die Ära des Batzens. Zu beachten ist, dass ein alter Franken nicht einem neuen Franken entsprach. Sieben Batzen wurden 1850 für einen neuen Franken eingetauscht.

Jüngerer und moderner Wortgebrauch

Freiburg (Freyburg): 1 Batzen 1830

Nach der Einführung des Frankens ging das Wort «Batzen» inoffiziell auf das Zehnrappenstück der neuen Währung über, dem es wertmässig am ehesten entsprach. Das Zwanzigrappenstück wurde entsprechend «Zweibätzler» genannt:

«Ich hatte einen Zweibätzler im Sack, den ich nach dem Morgenessen auf dem Küchentisch gefunden und, ohne der Mutter etwas zu sagen, eingesteckt hatte.»

– Heinrich Dahinden (1915–2011): Erinnerungen. Schüpfheim 2007, S. 61.

Diese Bedeutung ist mittlerweile jedoch veraltet. Abgesehen vom Vorkommen in etlichen – oft ebenfalls veraltenden – Redensarten steht «Batzen» oder kindersprachlich «Batzeli» heute für irgendeine Münze oder aber für einen nicht näher umschriebenen Geldbetrag, vergleiche etwa «ein schöner Batzen Geld» (d. h. ‚eine hübsche Summe Geldes‘), «Göttibatzen» (in der Schweiz: ‹vom Taufpaten erhaltener Geldbetrag›) oder in «Halbbatzen-Kollekte». Obwohl es seit der Währungsreform von 1850 keine halben Batzen mehr gab, war mit dieser auf Initiative von Karl Sarasin 1855 eingeführten Sammlung für die Basler Mission zunächst klar, dass es sich um fünf Rappen handelt und somit um einen Betrag, der für arme Menschen als Spendenbeitrag noch im Rahmen des Möglichen lag. So hat sich die Halbbatzenkollekte bis ins 21. Jahrhundert erhalten.

Im deutschsprachigen Raum bekannt geworden ist das Wort Batzen durch das Volkslied Ein Heller und ein Batzen, die waren beide mein. Der Text aus dem Jahr 1830 stammt von Albert von Schlippenbach und die Melodie (um 1885) von Franz Theodor Kugler. Darüber hinaus ist es bekannt aus der ursprünglichen Fassung des Märchens Hänsel und Gretel der Gebrüder Grimm, in der es unter anderem heisst: «Und als der volle Mond aufgestiegen war, so nahm Hänsel sein Schwesterchen an der Hand und ging den Kieselsteinen nach, die schimmerten wie neu geschlagene Batzen und zeigten ihnen den Weg.»