Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Ratschläge für Familien- und Hofforscher

Eine Vielzahl an das NÖ Landesarchiv gerichteter Anfragen betrifft Fragen der Familien- sowie Hofforschung. Von den familiengeschichtlich Interessierten wird oft fälschlicherweise vermutet, im NÖ Landesarchiv sämtliche Personenstandsdaten zu einer von ihnen gesuchten Person zu finden oder alle möglichen Informationen zur Baugeschichte (Pläne, Photos, etc.) eines Hofes bzw. eines Hauses zu entdecken. Beide Erwartungen können anhand des archivierten Materials nicht erfüllt werden. Die folgenden Ausführungen mögen Interessenten und Forschern, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, zunächst als Einstieg in die Materie dienen und vor allem vor Augen führen, welche Fragestellungen mit Hilfe der Quellen aus den Beständen des NÖ Landesarchivs beantwortet werden können.

In Österreich sind für familiengeschichtliche Forschungen grundsätzlich pfarrliche Quellen heranzuziehen, da erst durch die nationalsozialistische Gesetzgebung staatlich geführte Personenstandsregister eingeführt wurden. Die Handhabung dieser Personenstandsregister obliegt seither dem Standesamt der jeweiligen Gemeinde, in deren Kompetenz und Zuständigkeit auch folglich die Archivierung der Standesunterlagen liegt. Vor 1938 erfüllten die Matriken (Tauf-, Trauungs- und Totenmatriken) der Pfarrämter diese Funktion. Die Anfänge der Matrikenführung im katholischen Bereich gehen auf das Konzil von Trient (1545-1563) zurück, das die Führung von Tauf- und Trauungsregistern der Pfarrgeistlichkeit zur allgemeinen Pflicht machte. Bezüglich des Sterberegisters sind erst im Rituale Romanum (1614) entsprechende Vorschriften erhalten. Eine detaillierte Übersicht über die Matrikenbestände der einzelnen Pfarren Niederösterreichs gibt Gustav Schuster, die Matrikenbestände der röm.- kath. Pfarren Niederösterreichs und Wiens nach dem Gebietsumfang von 1937 (Wien 1937). Hinsichtlich dessen ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die Örtlichkeiten der Aufbewahrung der Matriken seit 1937 verändert haben könnte z. B. durch Deponierung von Altmatriken im Diözesanarchiv oder dass sie schlichtweg - etwa durch Kriegseinflüsse - nicht mehr existieren. Eine definitive Aussage über das Vorhandensein der betreffenden Matriken kann nur von den dafür zuständigen Stellen getroffen werden. Das ist in erster Linie die verantwortliche Pfarre bzw. in nächster Instanz das zuständige Diözesanarchiv. Für den westlichen Landesteil (Viertel ober Manhartsberg und Viertel ober Wienerwald) ist dies das Diözesanarchiv des Bistums St. Pölten, Domplatz 1, 3100 St. Pölten (http://www.dsp.at/dasp/), und für den östlichen Landesteil (Viertel unter Manhartsberg und Viertel unter Wienerwald) das Diözesanarchiv des Erzbistums Wien, Wollzeile 2, A-1010 Wien.

Da das NÖ Landesarchiv, wie schon eingangs erwähnt, über keine zentrale Personenstandskartei verfügt, sollte als Grundlage für eine ergänzende, über die Matriken hinausgehende, Familienforschung im NÖ Landesarchiv neben den Namen sowie den ungefähren Lebensdaten der gesuchten Personen auch deren grundherrschaftliche Zugehörigkeit bekannt sein. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine systematische Durchsicht der in Frage kommenden Archivalien erfolgen. Während für die Familienforschung die Pfarrmatriken die wichtigste Grundlage bieten und die grundherrschaftlichen bzw. staatlichen Schriften eine wichtige Ergänzung darstellen, verhält es sich bei der Erforschung der Besitzgeschichte eines Hauses bzw. Hofes genau umgekehrt. In den Pfarrmatriken und anderen kirchlichen Quellen steht der Mensch im Mittelpunkt, in den grundherrschaftlichen bzw. staatlichen Quellen eher sein Besitz oder er selbst in seiner Stellung als Untertan.

Bei den Liegenschaften in Haag, die schon im 19 Jahrhundert im „neuen“ Grundbuch erfasst wurden, ist der jeweilige Herrschaftsbereich aus dem alten Grundbuch angemerkt. Somit kann relativ leicht in den Herrschaftsbüchern recherchiert werden. Es ist jedoch trotzdem mit eheblichem Zeitaufwand zu rechnen, bis die gewünschten Einträge gefunden werden - zumal man erst das lesen der alten Schriften beherrschen muss.

Für die Zwecke der Familien- bzw. Hofforschung können insbesondere folgende Bestände des NÖ Landesarchivs empfohlen werden (Achtung: Aufbewahrungsort der Bestandes „Bezirksgerichte“ ist das Außendepot Bad Pirawarth!):

Kreis- und Bezirksgerichte

Diese Bestände enthalten Archivalien, die durch die Einziehungsaktion von 1850 (Grundentlastung) von den Grundherrschaften an die neu geschaffenen Gerichte und Verwaltungsbehörden und von diesen an das Landesarchiv kamen. In erster Linie geben diese Quellen Auskunft über die Vermögens- und Besitzverhältnisse der gesuchten Personen, ferner können sie auch Hinweise über deren verwandtschaftliche Beziehungen und Herkunft enthalten. Sie enthalten die Besitzgeschichte eines Hauses betreffende Informationen, jedoch keine Hinweise zur Baugeschichte. Angaben über den Bauzustand zu einer bestimmten Zeit oder zu Aus-, Um- oder Anbauten sind in diesen Archivalien, wie oft fälschlicher weise erwartet wird, nicht zu finden. Hier seien die wichtigsten Quellen dieser Bestände genannt:

1. Grundbücher

Eine systematische Erforschung der Besitzgeschichte eines Hauses oder Hofes beginnt in dem, im entsprechenden Bezirksgericht aufliegenden "neuen" Grundbuch. Dieses ist nach Katastralgemeinden etwa um 1848 begonnen und bis 1880 für die gesamte Monarchie erstellt worden. Auf der sogenannten "A-Seite", hier wird die Liegenschaft bezeichnet, sollte in der Regel ein Hinweis zu finden sein, in welchem "alten" Grundbuch jener Herrschaft, zu der das Haus vor 1848 gehört hat, die Liegenschaft verzeichnet ist. Die direkt daran anschließenden "alten" Grundbücher werden im Bestand "Bezirksgerichte" verwahrt. Weiter zurückreichende Grundbücher sind unter Umständen noch im Bestand "Kreisgerichte" zu finden.

Hinsichtlich Inhalt und Gliederung gibt es kein einheitliches Schema, das für alle Grundherrschaften gleichermaßen Anwendung gefunden hätte. Im allgemeinen lassen sich folgende Informationen entnehmen: Angabe von Hausnamen, Konskriptionsnummer (ab 1787), Verweis auf ältere Grundbücher, Angaben über den dazugehörenden Grundbesitz, Reihenfolge der Besitzer und deren Ehepartner, Art der Erwerbung und Datum der Besitzübernahme, Abgaben an die Grundherrschaft und hypothekarische Belastungen.

2. Dienstbücher

Die Dienstbücher enthalten Angaben die Abgabenleistung an die Grundherrschaft betreffend. Um nun das Einlagen dieser Abgaben von den einzelnen Untertanen evident zu halten, wurden von der Grundherrschaft Dienstbücher angelegt. Für den Familien- und Hofgeschichtsforscher sind naturgemäß jene Bücher von besonderer Bedeutung, die vor Beginn der Matriken angelegt worden sind und in denen neben den Hausnamen auch die Namen der Besitzer angeführt sind.

3. Gewährbücher

„Gewähre“ bedeutet, dass der Bauer das Nutzungseigentum über ein untertäniges Gut besaß, der Grundherr hingegen hatte das Obereigentumsrecht über untertänige Güter. Die Gewährbücher beinhalten Angaben über Besitzanschreibungen und vor allem über den Rechtstitel für Besitzwechsel an Liegenschaften.

4. Inventurprotokolle

Die darin enthaltenen Verlassenschaftsabhandlungen geben Auskunft über Lebensdaten des Verstorbenen, dessen Besitz an beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie Schulden, die Erben und eventuell hinterlassene Kinder.

5. Heiratsbriefprotokolle

Die Heiratsbriefe beinhalten vermögensrechtliche Regelungen anlässlich der Eheschließung, insbesondere über Mitgift und Morgengabe, Vereinbarung von Vermögensgemeinschaften und Abmachungen über die Regelung des Erbganges nach dem Tod eines der Ehepartner.

6. Kaufbriefprotokolle

Die Kaufbriefe informieren über Käufe und Verkäufe von Liegenschaften.

7. Waisenbücher und Vormundschaftsakten

Sie geben vor allem Auskunft über die Gebarung mit dem Waisenvermögen und seine Ausbezahlung an das großjährig gewordene Mündel.

Die Landtafel

Herrschaftliche Liegenschaften wurden nicht in Grundbüchern, sondern in der sogenannten Landtafel verzeichnet. Auch wenn der Besitz einer solchen Immobilie in späterer Zeit von adeligen Familien an Bauer- oder Bürgerfamilien überging, blieben die Liegenschaften dennoch weiterhin in der Landtafel verzeichnet.

Theresianische Steuerfassion (1751)

Im Zuge der Steuerreform Maria Theresias angelegte Fassion ist nach Herrschaften gegliedert. Sie teilt sich in eine Dominikalfassion, welche die unmittelbar von der Herrschaft genutzten Grundstücke und Betriebsstätten enthält, und in eine Rustikalfassion, welche die Namen der einzelnen untertänigen Hausbesitzer aufzählt und Angaben über ihren Besitz macht.

Josephinischer Steuerkataster (1785-1787)

Der Josephinische Kataster sollte die Grundlage für die von Kaiser Joseph II. geplante Steuer- und Abgabenreform schaffen. Er ist nach Katastralgemeinden gegliedert, welche für diesen Zweck konstituiert wurden und vielfach noch heute bestehen.

Franziszeischer Kataster (1817-1824)

Die Bestrebungen zu einer Neuregulierung und gerechten Verteilung der Grundsteuer führten unter Kaiser Franz II. zur Anlage eines neuen Katasters. Während unter Maria Theresia und Joseph II. die Grundflächen geschätzt wurden und daher viele Unrichtigkeiten entstanden, wurde für diesen Kataster erstmals eine Vermessung des gesamten Landes durch geschulte Geodäten durchgeführt. Der Kataster besteht aus den sogenannten Mappenblättern und aus Parzellenprotokollen mit Angaben des Besitzers jedes einzelnen Grundstückes. Der Kataster ist nach Katastralgemeinden gegliedert.

Im handgeschriebenen "neuen" Grundbuch von Haag finden sich die Einträge von verschiedensten Herrschafts-Zugehörigkeiten. In den Unterlagen findet man Passivbücher, Kapitalienbücher, Waisenbücher, Gabenbücher, Gewährprotokolle, Satzprotokolle, Kauf- und Briefsprotokolle, Inventurprotokolle, Stifts- und Abhandlungsprotokolle und vieles mehr:

  • BG Haag 01 - Niederachleiten und Strengberg, Herrschaft
  • BG Haag 02 - Salaberg, Herrschaft
  • BG Haag 03 - Rammingdorf, Herrschaft
  • BG Haag 04 - Rohrbach und Klingenbrunn, Herrschaft
  • BG Haag 05 - Gleink, Herrschaft
  • BG Haag 06 - Vestenthal, Herrschaft
  • BG Haag 07 - Dorf an der Enns, Herrschaft
  • BG Haag 08 - Dorf an der Enns, Herrschaft
  • BG Haag 09 - Burg Enns und Grünthal, Herrschaft
  • BG Haag 10 - Ennsegg, Herrschaft
  • BG Haag 11 - Enns, Schiffszech-Amt St. Anna
  • BG Haag 12 - Enns, Spitalamt
  • BG Haag 13 - Enns, Bruderamt
  • BG Haag 14 - Salaberg, Herrschaft
  • BG Haag 15 - Erla Kloster, Herrschaft
  • BG Haag 16 - Salaberg, Freisitz Seggau
  • BG Haag 17 - Salaberg, Edelsitz Zaucha
  • BG Haag 18 - Garsten, Herrschaft
  • BG Haag 19 - Spielberg, Herrschaft
  • BG Haag 20 - Schwertberg, Herrschaft
  • BG Haag 21 - Kremsmünster, Herrschaft
  • BG Haag 22 - Steyr, Spitalfond
  • BG Haag 23 - Erla, Herrschaft
  • BG Haag 24 - Haag, Pfarre und Kirche
  • BG Haag 25 - St. Pataleon, Pfarre und Kirche
  • BG Haag 26 - Enns, Pfarre,Dechantei und Kirche
  • BG Haag 27 - Ernsthofen, Kirche
  • BG Haag 28 - Haidershofen, Kirche
  • BG Haag 29 - Hofkirchen, Filialkirche
  • BG Haag 30 - Rems, Filialkirche
  • BG Haag 31 - St. Valentin, Pfarre und Kirche
  • BG Haag 32 - Übergabsakten