Was ist ein Pupill?
In den kirchlichen Aufzeichnungen, aber auch sehr viel öfter in den Herrschaftsbüchern trifft man auf den Ausdruck "Pupill". Aber was ist darunter zu verstehen?
Pupillen ist ein alter Ausdruck für Minderjährige und/oder Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, auch Mündel, Pflichtbefohlene oder Pflegekind genannt. Die Behörden haben teilweise auch die Vormundschaft von Erwachsenen bearbeitet.
Abstammung des Ausdrucks
Der Begriff kommt aus dem Lateinischen von pupilli. Nach altem Römischen Recht waren Pupillen Knaben unter 14 und Mädchen unter 12 Jahren, welche zur rechtsgültigen Vollziehung von Rechtsgeschäften der Mitwirkung eines Vormundes (Tutor) bedurften. Der Begriff wird meist im Plural verwendet. Die Singularformen sind: „Pupill“: Maskulinum, „Pupille“: Maskulinum, Femininum, vereinzelt: „Pupillin“: Femininum.
In der deutschen Rechtssprache kann der Begriff pupillen derzeit bis 1496 zu einer Quelle aus Brüssel zurückverfolgt werden, 1530 findet er sich in einer bayrischen Quelle und 1573 in einer niederösterreichischen. Im Josephinischen Gesetzbuch von 1787 wird nur mehr von Vormundschaft und Waisen gesprochen und somit sinkt die Verwendungdhäufigkeit in Österreich Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts stark. In den Deutschen Staaten sinkt die Verwendung um die Zeit der Gründung des Norddeutschen Bundes (1867) oder etwas davor. Das Meyers-Lexikon von 1905 merkt an, dass es sich um eine frühere Bezeichnung handelt.
Zusammenhängende Begriffe
- Das Pupillenkollegium (1748) war im 18. und 19. Jahrhundert eine preußische Behörde, welche die Aufsicht über Vormundschaftssachen hatte. Solche Institutionen wurden auch Pupillenamt (1724), Pupillaramt (1802), Pupillenbehörde (1808), Pupillenrat, Obervormundschaftsbehörde, Obervormundschaftsamt, Vormundschaftsrat, Waisenamt, Waisenrat genannt.
- Das Pupillargeld (1638), Pupillengeld (1597), Pupillarkapital (1787) auch Waisengeld genannt, sind die den Minderjährigen gehörenden Vermögen, die mit besonderer Vorsicht zu behandeln sind und nur unzweifelhaft risikoarm angelegt werden dürfen. Man sprach dann auch von einer pupillarischen Sicherheit. Heute nennt man es Mündelgeld und die dazugehörigen Veranlagungsformen sind mündelsicher.
- Der Pupillenschreiber (1795, Oldenburg) achtet darauf, dass in seinem Gerichtsbezirk alle Minderjährigen einen Vormund haben und ob Erwachsene unter Kuratel gestellt werden müssen.
Nachweise aus dem deutschen Rechtswörterbuch.