Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Die Hintergründe

Kaiser Franz I. (1792 – 1835) gab im Jahr 1806 der Vereinigten Hofkanzlei den Auftrag, ein allgemeines, gleichförmiges und stabiles Grundsteuerkatastersystem für die gesamte Monarchie auszuarbeiten.

Die Bezeichnung „stabil“ bezieht sich auf die Steuerbemessung. Diese sollte konstant bleiben, auch wenn durch Mehraufwand des Eigentümers der Ertrag steigt; der Fleiß sollte nicht bestraft werden. Am 23. Dezember 1817 wurde durch das kaiserliche Grundsteuerpatent die Vermessung angeordnet. An der Einbeziehung aller Grundstücke in die Vermessung, also auch der unproduktiven Flächen und ihrer Darstellung in einem Mappenwerk, ist zu erkennen, dass der Grundsteuerkataster nicht nur der Grundsteuerbemessung, sondern allen Zwecken der staatlichen Planung und Verwaltung dienen sollte.

Die klaren Richtlinien des Grundsteuerpatents und die darauf basierenden Dienstanweisungen (Instruktionen) machten es möglich, dass in allen Provinzen der österreichischen Monarchie, die in ihren gesellschaftspolitischen und ethnischen Strukturen sehr verschieden waren, in nur 44 Jahren von einer 300.000 km² großen Fläche mit 50 Mio. Grundstücken ein einheitlich aufgebauter Kataster geschaffen werden konnte.

In den Ländern der Stephanskrone begannen die Vermessungsarbeiten erst 1850. Die gesamte Österreichisch - Ungarische Monarchie umfasste ein Vermessungsgebiet von 670.000 km². Die späteren Vermessungsoperate befolgten bereits modernisierte Instruktionen. Die Mappenblätter sind beispielsweise nicht mehr koloriert oder derart schmuckreich ausgearbeitet.

Der Franziszeische Kataster ist in einheitlichen ebenen Koordinatensystemen angelegt und in Nord-Süd-Richtung durch Colonnen, in West-Ost-Richtung durch Schichten im Blattschnitt 20 Zoll x 25 Zoll oder 53 cm x 66 cm unterteilt. Als Abbildungsmaßstab wurde 1: 2880 gewählt. Damit entsprach 1 Zoll in der Mappe 40 Klaftern in der Natur, bzw. 1 Quadratzoll auf der Mappe entsprach 1 n. ö. Joch (= 1600 Quadratklafter) in der Natur. Als Folgemaßstäbe wurden im Hochgebirge 1: 5760 und in Stadtgebieten fallweise 1: 1440 verwendet.

Die Detailvermessung erfolgte katastralgemeindeweise mittels Messtisch. Pro Katastralgemeinde wurde eine Inselmappe, bestehend aus einzelnen Mappenblättern im vorgegebenen Blattschnitt, angelegt. Das unmittelbare Ergebnis der Messtischaufnahme ist die Original-Messtischmappe (Urmappe).

Die Katastralmappe stellt heute so wie damals alle Grundstücksgrenzen, die Grundstücksnummern, die Nutzung des Bodens, die Grenzpunkte, topographische Namen, Ortsnamen, Riednamen und andere bodenbezogene Informationen dar.

Der Kataster des 21. Jahrhunderts unterscheidet etwa 27 Nutzungen innerhalb der 8 übergeordneten Benützungsarten; die Instruktion von 1865 ordnete den Ausweis von über 40 Benützungsarten in 6 Hauptkulturen zuzüglich der steuerfreien Grundstücken an. Diese detaillierte Unterscheidung des Bodens unterstreicht die wesentliche Intention des Franziszeischen Katasters, das richtige Flächenausmaß des steuerpflichtigen und steuerfreien Bodens in jedem Kronland zu ermitteln und darzustellen. Mit der Erfüllung dieses Zwecks gewinnt die Katastralvermessung auch reichhaltiges Material für die wissenschaftliche Forschung.

Entsprechend der geographischen Ausdehnung der Monarchie waren damals auch Nutzungen wie Salinen, Tabakplantagen, Reisfelder oder Krapp- und Safranfelder darzustellen.

Quelle: BEV, Susanne Fuhrmann, Wien

Der Messtisch

Ein Messtisch ist ein (historisches) Arbeitsmittel des Geodäten oder Topografen bei der Geländeaufnahme zur Herstellung von Kataster- bzw. Geländeplänen nach der grafischen/zeichnerischen Methode. Er besteht aus Holz mit genau planarer und verzugsfreier Oberfläche und lässt sich mittels Libelle horizontieren. Die Größe beträgt typischerweise 40×40–60×60 cm.

Johannes Praetorius (1537–1616) gilt als Erfinder des Messtisches, der sogenannten Mensel (Mensula Praetoriana), was durch seinen Schüler Daniel Schwenter bezeugt wird.

Der Messtisch wurde zum Zweck der Winkelmessung auf ein dreibeiniges Messstativ aufgeschraubt, das man zentrisch über einem Vermessungspunkt aufstellte. Auf der Holzplatte wurde das Aufnahmeblatt, ein Zeichenblatt oder eine zu aktualisierende Karte (auch Kartierung genannt) befestigt. Die Orientierung des Messtischblattes erfolgte je nach Zweck der Aufnahme nach Norden, Süden oder einer bevorzugten Richtung in der Landschaft (z.B. Talverlauf). Zur Ausrichtung nach geografisch Nord siehe Orientierung (Karte).

Der Punkt (meist ein Vermessungspunkt), über dem der Messtisch aufgebaut war, wurde mit der Lotgabel oder einem anderen geeigneten Hilfsmittel auf das Aufnahmeblatt (meist mit einer Kartiernadel) durch einen Einstich, das „Pikieren“, auf das Aufnahmeblatt übertragen.

Wichtigste Arbeitsmittel auf dem Messtisch waren:

  • Eine Lotgabel, um die Kartierung mit einem markierten Bezugspunkt über dem Lotpunkt des Tisches zu positionieren
  • Die frei bewegliche Kippregel oder ein Diopterlineal – genau auf den mit der Kartiernadel markierten Messpunkt – um Richtungen zu Detailpunkten im Gelände zu messen und einzuzeichnen
  • Eine Bussole (Präzisionspeilkompass)
  • Allgemeines Zeichengerät, wie Bleistift, Radiergummi, Zeichendreiecke, Maßstäbe, Lineale, Schablonen, Transporteur etc.
  • Kartiernadel

Nach Abschluss der Messungen wurde die Kartierung mit den aufgenommenen Detail- und Grenzpunkten im Büro ins Reine gezeichnet. Der Messtisch ist dabei auch namensgebend für das Messtischblatt. Bei kleinen Operaten wurden manchmal statt Vermessungspunkten auch zunächst unbekannte Standorte verwendet, deren gegenseitige Lage durch grafische Triangulierung bestimmt wurde.

Vereinzelt werden noch heute ähnliche Instrumente für einfache Vermessungen eingesetzt. Die grafische Methode hat den Vorteil, im kleinen Bereich ohne Berechnungen auszukommen.

Quelle: Wikipedia