Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Fränkische Hufen

Die Fränkischen Hufen wurden nach der Fränkischen Rute zunächst folgendermaßen definiert:

Fränkische Hufen

Definition

Rute²

<small>Quadratrute
__________
Quadratfuß
</small>

Ratio

Hektar

Fränkische Königshufe

120 Acker

5760

<small>idem</small>

4

47,873

Fränkische Großhufe

60 Acker

2880

2

23,936

Fränkische Landhufe

30 Acker

1440

900 (= 30 × 30)

1

11,968

Fränkische Kleinhufe

15 Acker

720

<small>idem</small>

½

5,984

Das Fränkische Ackermaß ist ein Feld von 360 × 120 Nürnberger Fuß, gleich 39,8734 Ar.

Tatsächlich wurden aber im Laufe der Zeit drei Königsruten verschiedener Länge zur Vermessung der Fränkischen Königshufe verwendet, wobei deren Gesamtfläche aber stets gleich blieb.

  • Die Fränkische Königsrute ist sehr alt und misst etwa 9,12 Meter. Ihre Länge beträgt dreißig Fränkische Fuß. Im Zusammenhang mit der Königshufe wurde sie bald von den beiden folgenden Königsruten abgelöst. Die fränkische 15-Fuß-Rute aber, blieb bis in die Neuzeit hinein gebräuchlich.
  • Die Sächsische Königsrute wurde schon sehr früh von den sächsischen Liudolfingern zur Vermessung der Fränkischen Königshufe verwendet. Sie ist ebenfalls eine 30-Fuß-Rute und misst knapp 8,60 Meter. Sie misst gleich zwei Sächsische Feldmesserruten, wie sie in Sachsen bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein verwendet wurde. Seit der Zeit der sächsischen Ottonen sollten die Dimensionen der Fränkischen Königshufe nunmehr eine Länge von 270 und eine Breite von 24 Königsruten besitzen. Dies aber war mit der alten Definition zu 5760 Quadratruten nicht zu erreichen. Die Maßrute musste also modifiziert werden. Die Gesamtfläche sollte aber die gleiche bleiben. Das wurde dadurch erreicht, indem der ursprüngliche, Fränkische Fuß zu etwa 303 ⅞ mm, mit dem Faktor (2√2 / 3 ≈) 0,94281 multipliziert wurde. Der neu gewonnene Sächsische Königsfuß der Vermesserrute misst daher etwa 286 ½ mm. Dieser ottonische Sachsenfuß verbreitete sich im ganzen Reich; so beispielsweise nach Hamburg oder nach auch Stuttgart und blieb dort jeweils offiziell bis zur Annahme des metrischen Systems im 19. Jahrhundert. Dreißig alte sächsische Fuß misst die sächsische Königsrute. Fünfzehn alte sächsische Fuß misst die sächsische Feldmesserrute.
  • Die salische Königsrute ist schon seit Anfang des 12. Jahrhunderts attestiert. Sie misst als 30-Fuß-Rute knapp 9,42 Meter, als 15-Fuß-Rute also knapp 4,71 Meter. Durch eine alte Handschrift von 1106, also noch unter den letzten Saliern, ist belegt, dass seit dieser Zeit, eine noch längere und noch schmalere Königshufe bevorzugt wurde. Sie sollte nun 720 Königsruten lang und derer nunmehr 30 breit sein. Jedoch legten auch die salischen Könige, wie zuvor die sächsischen, Wert darauf, die ursprüngliche Gesamtfläche der Königshufe nicht zu modifizieren. Um dieses zu bewerkstelligen, musste der neue Salische Fuß mit dem alten Fränkischen, also dem Nürnberger Fuß, in der Ratio 12 : (3√15) stehen. Der dreißigste Teil dieser Königsrute, bzw. der fünfzehnte Teil der königlichen Halb-Rute, ist der salische Fuß. Der salische Fuß ist identisch mit dem preußischen Fuß. Noch im 18. und 19. Jahrhundert galt dieser offiziell in Preußen. Der preußische Fuß ist also ostfränkischen Ursprungs. Entgegen vielen Behauptungen, vor allem seitens preußischer Metrologen, ist preußische Fuß aber nicht identisch mit dem alten rheinischen Fuß. Letzterer ist mit westfränkischen Maßen verwandt und gut ein Viertel Millimeter kürzer als der erstere.

Wichtige Anmerkung: In den mittelalterlichen Handschriften, sowie auch in den verschiedenen metrologischen Veröffentlichungen der Neuzeit, ist die Definition der Königsrute in Fuß uneinheitlich. Meist wird sie als Doppelrute zu dreißig Fuß angegeben, zuweilen aber auch nur als fünfzehn Fuß messende (Drei-Doppelschritt-)Rute definiert. Dieser Artikel hier trägt jener begrifflichen Zweideutigkeit insofern Rechnung, indem er die Königsrute, im Folgenden, regelmäßig als 30-Fuß-Rute annimmt. Wohl wissend, dass diese „königlichen Doppelruten-Ruten“ tatsächlich wohl nur auf dem Papier standen. Die Ruten sind ja, eben nicht nur ein theoretisches Maß, sondern vor allem auch, ein sehr konkretes Messgerät der Landvermesser im Feld. In Praxis aber konnten letztere mit so unhandlichen, bis über neun Meter langen, theoretischen Königsruten gar nicht oder nur sehr beschwerlich arbeiten, weshalb sie in solchen Fällen dann regelmäßig auf die entsprechende Halb-Rute zurückgriffen. Beim Quellenstudium muss diese Mehrdeutigkeit unbedingt beachtet werden.

Übersicht der drei verschiedenen Königsruten, in denen die Fränkischen Hufen sukzessive vermessen wurden:

Königsrute

 

N × Fuß
<small>in Pariser Linien</small>

 

Ruten
<small>in Meter</small>

Ruten²
<small>(K.-hufe)</small>

 

Fläche
<small>(Königshufe)</small>

exakte
Rutenratio

glatte
Rutenratio

„glatter
Fehler“

Fränkische Königsrute

=

30 × 134,67784

=

9,11662 m

5760

=

47,87295 ha

1 : 1

1 : 1

0,0000 %

Sächsische Königsrute

=

30 × 126,98196

=

8,59523 m

6480

=

47,87295 ha

2√2 / 3

33 : 35

- 0,0051 %

Salische Königsrute

=

30 × 139,13000

=

9,41560 m

5400

=

47,87295 ha

12 / 3√15

114 : (34 × 5² × 7)

- 0,0077 %

Das in der salischen Königsrute enthaltene Fußmaß ist gleich dem preußischen Fuß, wie es bereits Walter Heinrich in seinen Forschungsarbeiten zur Königshufe[10] richtig vermerkte. Der Nürnberger Fuß aber hat keine offizielle, gesetzliche Umrechnung. Die Dresdner Feldmesserrute wurde, neuzeitlich, als genau 182 neue sächsische Zoll messend definiert, wobei es notwendigerweise (182 beinhaltet die Primzahl 91) zu Rundungen kam. In den beiden obigen Tabellen wurde deshalb der fränkische bzw. der sächsische Wert der betreffenden Königsrute, ausgehend vom legalen Wert des preußischen Fußes, gleich 139,13 Pariser Linien, gemäß der exakten, die Fläche genau bewahrenden Ratio, zurückgerechnet. Der Fränkische Fuß misst also 139,13 × (2√2 / 3) ≈ 134,67784 Pariser Linien, der sächsische Königsfuß somit 139,13 × (12 / (3√15)) ≈ 126,98196 Pariser Linien.

Bereits der Nürnberger Astronom Johann Philipp von Wurzelbauer und der französische Metrologe Johann Caspar Eisenschmidt (1737) gaben beide den Fränkischen Fuß mit 134,675 Pariser Linien an, also nur ca. 0,002 % darunter. Im Jahr 1808 übernahm Georg Kaspar Chelius in seinem metrologischen Handbuch diesen Wert, wohl gerundet zu 134,7 Pariser Linien. Im Jahr 1830 erhöhte Chelius seinen Wert auf 134,75 P.L., ohne Angabe von Gründen. Aber selbst der letztere Wert liegt nur ca. 0,0536 % über dem, von der salisch-preußischen Königsrute ausgehend, exakt zurückgerechneten Wert des Fränkischen Fußes.

Der Liudolfinger Fuß, also der sächsische Königsfuß der Ottonen, ist in Hamburg mit 127,036 P.L., sowie in Stuttgart mit 127,0 P.L. sehr gut erhalten. Lediglich im Königreich Sachsen selbst, erscheint der sächsische Königsfuß um etwa 0,0395 % gekürzt. Dies ist bei der neuzeitlichen Festlegung der alten sächsischen Feldmesserrute auf genau 182 neue sächsische Zoll nicht weiter verwunderlich. Nach dem obigen Wert, läge die alte sächsische Feldmesserrute bei etwa 182,1088 gesetzlichen sächsischen Zoll. Man beachte weiterhin, dass der eigentliche Dresdner Fuß in Kursachsen, mit recht genau 283 ⅓ mm,etwa 0,05 % länger war, als das spätere gesetzliche Maß, festgelegt bei der Umstellung des Königreichs Sachsen auf metrische Maße, zu genau 283,19 mm bzw. 125,537 Pariser Linien. Die sächsische Feldmesserrute zu 182 kursächsische Dresdner Zoll ergibt eine sächsische Feldmesserrute zu 15 × 126,9961 P.L., also nur 0,011 % über dem in der obigen Tabelle angegebenen Wert.

Diese Abweichungen liegen jedoch alle samt im grünen Bereich, der bei den alten Längenmaßen mit ca. ± 0,05 Prozent angesetzt werden kann. Erst zwischen ca. ± 0,05 % und ± 0,10 % befindet man sich in einem gelben Bereich, der dann schon etwas bedenklichen Abweichungen.

Die Fußwerte dieser Königsruten, in sieben- bzw. elfglatten Werten ausgedrückt:
Das römische Fußmaß ist bekanntlich von der Nippurelle abgeleitet: 518,616 × (16 ÷ 28) =  296,352 Millimeter.
Vom römischen Fuß gelangt man über den bayrischen Fuß: 296,352 × (18 ÷ 16) × (14 ÷ 16) =  291,7215 mm
zum Fränkischen Fuß: 291,7215 × (20 ÷ 16) × (10 ÷ 12) × (10 ÷ 12) = 303,8765625 mm, <small>(ca. 134,707 Pariser Linien)</small>
und dann zum alten sächsischen Fuß: 303,8765625 × (33 ÷ 35) =  286,5121875 Millimeter, <small>(ca. 127,009 Pariser Linien)</small>.

Der salische Fuß steht glatt: 11³ : (35 × 5), also 1331 : 1215, zum Sächsischen Königsfuß. Der elfglatte Wert des ersteren lautet somit 313,8664375 mm und liegt daher mit ca. 139,13574 Pariser Linien, nur unwesentlich (0,0041 %) über den festgelegten 139,13000 P.L. des preußischen Fußes.

Verbreitet waren also die Fränkische Königshufen

  • entweder zu: 270 × 12 Sächsischen Königsruten
  • oder auch zu: 360 × 15 Salischen Königsruten.
    • Die Fränkische Großhufe betrug davon die Hälfte.
    • Die Fränkische Landhufe maß ein Viertel der Königshufe.
    • Die Fränkische Kleinhufe betrug von der letzteren erneut die Hälfte.