Die Hofbezeichnung -hub oder -hueb
Ein Hubamt war früher die Verwaltung der landesfürstlichen Eigengüter. Vorsteher dieses Amts war der Hubmeister.
Die Güter bestanden meist aus kleineren Gutshöfen, den sogen. "Huben". Der Familienname "HUBER" kommt hieraus, also jemand, der eine "Hub" bewirtschaftete. Der Hübler war ein Besitzer eines kleinen Hofes.
Die Gutsbezeichnungen in Haag sind allesamt (kleine) Huben=Gutshöfe, wobei Schweinhub darauf deutet, dass dort Schweine gezüchtet wurden, der Schmidthub gehörte vermutlich dem Bauern Schmidt, auf der Zinkhub wurde eventuell Zink verarbeitet oder veredelt, die Samhub war vermutlich eine Art Lagerhaus, in dem Saatgut gelagert wurde etc.
Es gibt die Hube auch als Feld- und Flächenmaß Äcker und Wiesen, in Bayern je nach Gegend ist 1 Hube=15-30 Jauchert (Joch), wobei 1 Joch früher ca. 500 qm sind, dem Jahre 1700 war 1 Joch ca. ein Tagewerk oder Morgen
Geschichtliche Bedeutung der Hufe
„Das Wort Hufe bezeichnet ein landwirthschaftliches Gut, welches mit einem Pfluge bestellt werden kann und demnach der Arbeitskraft einer Familie entspricht.“ Die korrelative Fläche wurde von Anfang des 9. bis ins 19. Jahrhundert hinein meist auf rund 30 Morgen veranschlagt. Großbauern konnten mit Hilfe von vielen Knechten und mehreren Zugtiergespannen auch 60 oder gar 120 Morgen bewirtschaften. (Siehe auch: Großhufe bzw. Königshufe)
Der Morgen selbst war regional und je nach Bodenbeschaffenheit von unterschiedlicher Größe. Mit der Erfindung des Widerrist-Joches im Hochmittelalter sowie später durch die Verwendung des Kummets wuchs die Pflugleistung der Zugtiere erheblich. Im Süden und Westen Deutschlands war der Morgen, wohl auch aus topographischen Gründen, im Allgemeinen etwas kleiner. Er lag hier zumeist nur zwischen zwanzig und vierzig Ar. In der norddeutschen Ebene und den Gebieten mit sandigen Böden des Nordens und des Ostens konnte der Morgen auch zwischen fünfzig und bis über fünfundsiebzig Ar betragen. Die hörigen und leibeigenen Bauern waren nicht Eigentümer der Ackerflächen, die sie bewirtschafteten, weshalb die der Hufe entsprechende Fläche mancherorts auch als Lahn, also als Lehen, bezeichnet wurde.
Im Heiligen Römischen Reich spielte der Begriff der Hufe insbesondere auch in der deutschen Ostsiedlung eine wichtige Rolle. Die Hufe entsprach im Zuge dieser Kolonisierung weitgehend unbewohnter Gebiete einer Standardfläche, die den neu ankommenden Bauern als Lehen oder als zu erwerbender Besitz angeboten wurde. Hufen wurden vom Landesherren nicht nur Bauern verliehen, sondern auch Lokatoren, Schulzen (Schulzenhufe) und ritterlichen Grundbesitzern (Ritterhufe), und daneben auch zum Unterhalt von Kirche und Pfarrer bestimmt (Kirchen- bzw. Pfarrhufe). Pro Hufe waren bestimmte Abgaben festgelegt (Hufenzins), die in Urbaren wie z. B. dem Landbuch Karls IV. verzeichnet waren. Auch im Westen hatten solche neue Dorfgründungen in der so genannten Binnenkolonisierung stattgefunden, zum Beispiel bei Verkleinerungen von Meierhöfen, insbesondere aber nach Neurodungen herrschaftlicher Wälder. Siehe dazu auch: Waldhufendörfer.
Die neu entstandenen Höfe wurden anfangs einheitlich nach der ursprünglichen, standardisierten Hufengröße besteuert. Im Osten, wo die Neusiedelung länger andauerte, war dies noch sehr lange die gängige Regel. Im Süden, Westen und Norden aber, wo die Urbarmachung landwirtschaftlicher Flächen sehr viel früher so gut wie abgeschlossen war, wurden zur Besteuerung dann fast ausnahmslos die kleineren Einheiten Morgen, Joch oder Acker herangezogen, da die tatsächlichen Hofgrößen, selbst dort wo sie ursprünglich gleich waren, sich durch Zukäufe, Erbteilungen und Zusammenlegungen erheblich verändert hatten. Genau deshalb blieb die Hufe als ein legales Flächenmaß bis ins 19. Jahrhundert hier nur selten erhalten. Der Begriff der Hufe bzw. Hube bezeichnete dann nur noch einen Vollerwerbsbetrieb unterschiedlicher Fläche.
Lateinisch entspricht dem Begriff der Hufe das Wort mansus, sowie ab dem zwölften Jahrhundert auch das latinisierte deutsche Wort Huba, wobei Mansus eher das oder die Gebäude (cf. Manoir) bezeichnet, Huba eher die Fläche. Die beiden Wörter Hufe und auch Hof sind von Huba abgeleitet. (Selbst der Huf, das Zehenendorgan der Pferde, gehört sicherlich in diese Wortfamilie.) Regional sagt man statt Hube auch Hueb oder Huebm. In vielen deutschen Familiennamen wirkt der Begriff der Hufe bzw. Hube bis heute fort. Einige Beispiele: Hufner, Hüfner, Hubbauer, Huemer, Huber, Neuhuber, Hüber, Hübner, Hübener und viele andere mehr.
In anderen europäischen Ländern gab es der Hufe entsprechende Einheiten. Die älteste englische Flächeneinheit ist der so genannte Oxgang, die englische Kleinhufe. Dieses metrologische Referenzfeld stand bei der Definition der englischen Flächen- und Längenmaße bezüglich der Werte des römischen Maßsystems Pate. Das Wort Oxgang selbst ist dänisch-normannischen Ursprungs. Es taucht in England bald nach 1066 auf und bezeichnet ein saisonales Joch. Es entspricht also derjenigen Ackerfläche, die ein einziges Ochsengespann im Frühjahr beim Pflügen bewältigen kann. Im osteuropäischen, slawischen Raum steht zumeist der oben genannte Begriff Lahn, zum Beispiel: tschechisch Lán, polnisch Łan, ukrainisch Лан, synonym für die Fläche des Hufenmaßes, da ihre Besitzer nicht über den Status des Freibauern verfügten.
Die Fränkische Hufe
Die Fränkische Hufe war eine festgelegte Agrarfläche, die seit dem neunten Jahrhundert im Fränkischen Reich, sowie später im Heiligen Römischen Reich bei Dorfneugründungen den Neubauern als Standardfläche zugewiesen wurde. Dabei erachtete man es als vorteilhaft, die Hufen als sehr lange und relativ schmale Flächen auszugestalten. Die neu gegründeten Dörfer sind so genannte Reihendörfer, in denen rechts und links einer zentralen Achse, z. B. einer Straße oder eines Fließgewässers, die jeweiligen Hofgebäude im Abstand von ca. 50 bis 100 Meter beieinander stehen. Dahinter besaß jede Bauernfamilie ihre bis zu fast zweieinhalb Kilometer lange, aber nicht sehr breite Agrarfläche, bestehend aus Gemüse- und Obstgärten, Wiesen, Feldern und schließlich auch Wald. Siehe als Beispiel die Karte rechts degeplanten Reihendörfer Hochwald und Haderspach - warum es nicht zur endgültigen Umsetzung dieser Dörfer kam, ist unbekannt. Jedenfalls sind auch schon die Parzellen für die Häuser in der Grundstückseinteilung vorhanden. Sollte die Fläche der zugewiesenen Streifen aus topografischen Gründen etwas kleiner gewesen sein als die volle Hufe, so wurde das in so genannten Ausgleichsfeldern kompensiert. Diese lagen aber gegebenenfalls etwas weiter entfernt von der zusammenhängenden Gehöftsfläche gleich hinter dem Haus.
Die Fränkische Königshufe beinhaltete zunächst 120 Fränkische Acker. Der alte Fränkische Acker ist ein Feld von 360 × 120 Fränkischen Fuß, gleich 12 × 4 Fränkischen Königsruten. Die Fränkische Königsrute misst 30 Fuß. Der Fränkische Fuß ist der gleiche, der in der Stadt Nürnberg bis ins 19. Jahrhundert hinein verwendet wurde und zirka 303 ⅞ Millimeter misst. Diese erste, ursprüngliche Königsrute maß also knapp 9,12 Meter. Die Metrologen der ersten fränkischen Könige und Kaiser hatten dieses Maß aber natürlich nicht „frei erfunden“, sondern es stand, wie immer in der alten Metrologie, in Verbindung mit anderen bekannten, noch älteren Maßen. Der Fränkische Fuß ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Karolingischen Fuß. Letzterer wurde anfangs vor allem in den Rheinlanden praktiziert, weshalb er gemeinhin auch oft einfach nur als rheinischer Fuß bezeichnet wird. Ersterer, der Fränkische Fuß, hingegen ist über den agilolfingisch-bayrischen Fuß von dem seit der Römerzeit bis ins 19. Jahrhundert in der ehemaligen römischen Provinzhauptstadt Augsburg bewahrten römischen Fuß hergeleitet.
Regionale Unterschiede im Gebrauch der Hufe
- In Norddeutschland bezeichnete die Hufe dann auch eine Vollbauernstelle an sich. Der Bauer auf einer solchen Stelle war als Hufner vollberechtigtes Mitglied der Dorfgemeinschaft und konnte im Rahmen des im Dorf geltenden Rechts eigenverantwortlich wirtschaften und sich an der bäuerlichen Selbstverwaltung beteiligen. In vielen Gegenden erhielt sich die Hufenverfassung der Dörfer bis in das 18. Jahrhundert und wurde erst mit der Verkoppelung aufgehoben. Eine Sonderform der Dorfgründung mit Hufen stellt das Marschhufendorf dar, das häufig auch an neu gebauten Deichen angesiedelt wurde.
- In Süddeutschland und Österreich bedeutete die Hube in der Neuzeit dann eher ein größeres Gehöft mit ausreichenden Agrarflächen als ein konkretes Flächenmaß. In einer Beschreibung von Kärnten meint sein Autor Graf Rosenberg, Ende des 18. Jahrhunderts, folgendes: „Eine Landhube soll nach alter Ausschlagung 16 ⅓ Tagbau, dann einen Maad, so wie in einiger Weide, Holz und Ströb bestehen.“ Im Bayern des 17. Jahrhunderts und in Württemberg besteuerte man die Höfe eher nach dem so genannten „Hoffuß“, dessen Fläche aber variierte.
- In Westdeutschland blieb die Hube als legales Maß nur im fürstbischöflichen Fulda und im Großherzogtum Frankfurt bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein präsent.
- In Südhessen war das Hubengut eine spezielle Form privaten Landbesitzes
- In Ostdeutschland sowie in den preußischen Ostgebiete des Deutschen Reiches hingegen blieb die Hufe bis zur Übernahme des metrischen Systems im Allgemeinen erhalten.