Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Verschärfung der Konfliktlage und Verfall der politischen Ordnung im Reich

Zwar verhinderten die Regelungen des Augsburger Religionsfriedens für 60 Jahre den Ausbruch eines großen Religionskrieges, aber es gab Auseinandersetzungen um seine Auslegung und eine konfrontative Haltung einer neuen Herrschergeneration trug zur Verschärfung der Konfliktlage und dem Verfall der politischen Ordnung bei. Wegen des fehlenden militärischen Potenzials der Kontrahenten verliefen die Konflikte jedoch lange weitgehend gewaltfrei.

Eine Auswirkung des Augsburger Religionsfriedens war eine heute als „Konfessionalisierung“ bezeichnete Entwicklung. Die Landesfürsten versuchten dabei, religiöse Uniformität zu schaffen und die Bevölkerung von unterschiedlichen religiösen Einflüssen abzuschirmen. Die protestantischen Fürsten fürchteten eine Spaltung der protestantischen Bewegung, die dadurch möglicherweise ihren Schutz durch den Augsburger Religionsfrieden verlieren würde und nutzten ihre Stellung als Notbischöfe zur Disziplinierung der Geistlichen und der Bevölkerung im Sinne ihrer Konfession (Sozialdisziplinierung). In der Folge kam es zur Bürokratisierung und Zentralisierung, der Territorialstaat wurde gestärkt.

Der Frieden im Reich geriet in den Jahrzehnten nach dem Augsburger Religionsfrieden mehr und mehr in Gefahr, als die Herrscher, Theologen und Juristen, die noch den Schmalkaldischen Krieg erlebt hatten, abtraten und ihre Amtsnachfolger eine radikalere Politik vertraten und die Folgen einer Zuspitzung des Konfliktes nicht beachteten. Diese Radikalisierung zeigte sich unter anderem an der Handhabung des „geistlichen Vorbehalts“, denn während Kaiser Maximilian II. protestantischen Adeligen mit katholischen Bischofsstellen noch „Lehnsindulte“ ausstellte (sie also vorläufig belehnte, damit sie politisch handlungsfähig blieben, obwohl sie mangels päpstlicher Bestätigung keine richtigen Bischöfe waren), beendete sein Nachfolger Rudolf II. diese Praxis. Folglich waren die protestantischen Administratoren ohne Belehnung und Indulte auf Reichstagen nicht mehr stimmberechtigt.

Problematisch wurde dies 1588, als der Reichstag eine Visitationsdeputation bilden sollte. Die Visitationsdeputation war eine Berufungsinstanz: Verstöße gegen Reichsrecht (wie der Einzug von Gütern der katholischen Kirche durch protestantische Landesherren) wurden vor dem Reichskammergericht verhandelt. Die Revision wurde vor der Reichskammergerichtsdeputation oder kurz Visitationsdeputation verhandelt. Diese Deputation wurde turnusgemäß besetzt, und 1588 hätte der Erzbischof von Magdeburg Mitglied sein sollen. Da der lutherische Administrator von Magdeburg, Joachim Friedrich von Brandenburg, ohne Indult aber auf dem Reichstag nicht stimmberechtigt war, konnte er auch nicht in der Visitationsdeputation mitwirken, die deshalb nicht handlungsfähig war. Rudolf II. vertagte daher die Bildung der Deputation auf das nächste Jahr, doch auch 1589 konnte keine Einigung erzielt werden, ebenso in den folgenden Jahren, weshalb eine wichtige Revisionsinstitution nicht mehr funktionierte.

Wegen der steigenden Zahl der Revisionsfälle, darunter vor allem Einziehung von Klöstern durch Territorialherren, wurde 1594 die Kompetenz der Visitationsdeputation auf die Reichsdeputation übertragen. Als sich 1600 in vier Revisionsfällen (Klostersäkularisierungen durch die freie Reichsstadt Straßburg, den Grafen von Baden, den Markgrafen von Oettingen-Oettingen und den Reichsritter von Hirschhorn) eine katholische Mehrheit in der Reichdeputation abzeichnete, verließen die Kurpfalz, Brandenburg und Braunschweig den Ausschuss und lähmten die Reichdeputation dadurch. Der Ausfall der Revisionsinstitutionen schwächte das Reichskammergericht; die Fürsten verhandelten ihre Streitfälle lieber vor dem Reichshofrat, der dadurch gestärkt wurde. Aufgrund seiner gegenreformatorischen Einstellung bedeutete die Stärkung des Reichshofrates auch eine Stärkung der katholischen Seite im Reich.

Wegen der Stärkung der Staaten, der Konfrontationspolitik der neuen Herrscher, der Lähmung des Reichskammergerichts als Instanz der friedlichen Konfliktlösung im Reich und der Stärkung der katholischen Fürsten durch den Reichshofrat kam es zur Bildung verfeindeter Fürstengruppierungen. In der Folge und als Reaktion auf das Kreuz- und Fahnengefecht in der Stadt Donauwörth trat die Kurpfalz aus dem Reichstag aus. Ein Reichstagsabschied zur Türkensteuer kam deshalb nicht zustande und der Reichstag als wichtigstes Verfassungsorgan war inaktiv.

Am 14. Mai 1608 gründete sich unter Führung der Kurpfalz die Protestantische Union, der bald 29 Reichsstände angehörten. Die protestantischen Fürsten betrachteten die Union vor allem als Schutzbündnis, das notwendig geworden war, da alle Reichsinstitutionen wie das Reichskammergericht infolge der konfessionellen Gegensätze blockiert waren, und sie den Friedensschutz im Reich nicht mehr als gegeben ansahen. Politisch einflussreich wurde die Protestantische Union erst durch die Verbindung nach Frankreich, weil sich die protestantischen Fürsten durch eine Militärkoalition mit Frankreich Respekt von den katholischen Fürsten verschaffen wollten. Frankreich versuchte seinerseits, sich die Union im Kampf gegen Spanien zum Verbündeten zu machen. Nach dem Tode des französischen Königs Heinrich IV. 1610 bemühte man sich um eine Koalition mit den Niederlanden, doch die Generalstaaten wollten nicht in reichsinterne Konflikte hineingezogen werden und beließen es bei einem 1613 geschlossenen Defensivbündnis für 12 Jahre.

Als Gegenstück zur Protestantischen Union gründete Maximilian I. von Bayern am 10. Juli 1609 die Katholische Liga, die die katholische Macht im Reich sichern sollte. Zwar war die katholische Liga in der besseren Position, doch im Gegensatz zur Protestantischen Union gab es keine mächtige Führungsfigur, sondern die Rangfolgekämpfe insbesondere zwischen Maximilian I. von Bayern und dem Kurfürsten von Mainz behinderten die Katholische Liga immer wieder.