Von den Anfängen des Schulunterrichtes bis zum Reichsvolksschulgesetz
Von Johann Hintermayr
Die schulische Ausbildung begann in unserem Land sicher mit der Missionierung. Natürlich beschränkte sich vorerst der Unterricht nur auf einzelne Stände. Professor Dr. Gerhard Gartner, Verfasser der „Geschichte von Weistrach" (1973, Seite 143), vertritt die Ansicht, dass im Laufe des 15. Jahrhunderts in jeder größeren Pfarre eine Schule entstand. Weil wir wissen, dass schon vor dieser Zeit in umliegenden Pfarren von Haag (St. Valentin und St. Peter i. d. Au) nachweislich eine Schule existierte, kann man auch für Haag annehmen, dass zur Zeit der Verleihung des Marktrechtes in Haag (1464) bereits eine Pfarr- oder Marktschule bestand. Diese Annahme ist insofern nicht ganz von der Hand zu weisen, da die Patarer und Begharden für ihre sektiererischen Bestrebungen in Haag schon um 1310 eine Schule errichteten.
Laut Rechnungen der Benefiziatenlade — der Inhaber dieser „Lade" war damals der Vogt zu Salaberg, nach 1604 der jeweilige Pfarrer in Haag — sind um 1590 Ausbesserungen am Schulhaus nachzuweisen.
Über den Haager Schulbetrieb berichtet eine vom Bischof Georg von Bamberg am 19. August 1627 ausgestellte und vom Passauer Ordinariat bestätigte Urkunde über das dem Pfarrer in Haag, Johann Fachenser, zuerkannte Recht, einen Schullehrer zu bestellen. Das erste Schulhaus war ursprünglich das Kleinhaus nächst der Pfarrkirche (Mesnerhaus), in dem das Lehrzimmer und die Wohnung des Schullehrers, der zugleich Mesner und Organist war, untergebracht waren.
Pfarrer Veit Daniel Götz sorgte durch seine schulfreundliche Gesinnung, dass die Schüler, soweit sie bloß Lesen und Schreiben lernen wollten, ab 1713 kein Schulgeld mehr zahlen mussten. Vermutlich durch die Maria-Theresianische Schulordnung 1769/70, wonach für alle Kinder die Schulpflicht eingeführt wurde, musste die bestehende Schule erweitert werden. So waren im 18. Jahrhundert auch in privaten Häusern, wie Hauptplatz 10, Wiener Straße 2 und Sparkassestraße 4, zeitweise Klassenzimmer untergebracht.
Durch die Allgemeine Schulordnung vom 6. Dezember 1774 entwickelten sich im Schulwesen neue Formen. Mit dieser Verordnung hat man verschiedene Schultypen geschaffen. Unter anderem wurde auch verlangt, dass in allen Orten, wo eine Pfarrkirche war, eine Trivialschule zu führen ist. In diesen Schulen war außer Religion das „Trivium", nämlich Lesen, Schreiben und Rechnen, zu unterrichten.
Für Haag brachte diese Verordnung keine wesentlichen Neuerungen, nachdem die betreffende Schultpye schon seit Generationen bestand.
Pfarrer und Dechant Dr. Michael Perschi beseitigte durch den Kauf des „Risenfels'schen Schlößchens" (Postgebäude) die Schulraumnot, indem er das Gebäude der Gemeinde für Schulzwecke schenkte. Von dieser Widmung kündet die an der Westseite des Postgebäudes angebrachte Gedenktafel. Die Inschrift lautet:
„Dem Unterricht der Pfarrjugend gewidmet durch die Großmuth Sr. Excell. des Hoch- und Wohlgeborn Reichs-Freiherrn Theodor von Risenfels Herrn von Rohrbach Klingenbrunn Schwendt und Kalling K. K. wirkl. Geheimen Rath und Kämmerer Oberst Hof-Stabmeister u. N.Ö. Herrenstand Ausschuss Rath und Thätige Mitwirkung ihres Seelsorgers Michael Perschi.
Im Jahre 1804."
In diese Zeit fällt wahrscheinlich die Erweiterung der Schule auf drei Klassen. Die Schulpflicht erstreckte sich auf die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Lebensjahr, jedoch mussten die aus der Wochenschule entlassenen Schüler noch bis zum fünfzehnten Lebensjahr die Wiederholungsschule (Sonntagsschule) am Sonntag besuchen. Neue Schüler wurden zu Ostern aufgenommen. Der Unterricht fand während des ganzen Schuljahres mit fünf Unterrichtsstunden pro Tag statt. Es wurden namentlich Religion, Lesen, Sprache, Rechtschreiben, Aufsatz, Kopf- und Tafelrechnen gelehrt.
Patron der Schule war der Landesfürst. Das Lehrpersonal bestellte der Dechant, der zugleich Schuldistriktsaufseher war. Mit dem Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869 erfolgte die Trennung des Mesnerdienstes vom Schuldienst. Der Organistendienst blieb jedoch bis zum Jahre 1875 mit der Oberlehrerstelle vereinigt.
Das Reichsvolksschulgesetz brachte mehrere Neuerungen:
- Alle Elementarschulen bekamen einheitlich den Namen VOLKSSCHULEN.
- Die Schulpflicht wurde bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr ausgedehnt. Die Wiederholungsschule entfiel; an ihre Stelle trat dann die „Donnerstagschule".
- Für das definitive Lehrerpersonal kam der Rechtsanspruch auf Ruhegenuss und Witwenversorgung.
- Die Lehrgegenstände wurden erweitert um: Geographie, Geschichte, Naturgeschichte, Naturlehre, Geometrie, Zeichnen, Singen, Turnen und Haushaltskunde.
Mit dem Landesgesetz vom 12. Oktober 1870 veränderten sich die Zuständigkeiten in der Schulaufsicht. So erhielt zum Beispiel der Bezirksschulrat den Aufgabenbereich des bisherigen Schuldistriktsaufsehers zugesprochen.