Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Die Entwicklung des Gewerbewesens

Am Beginn der Entwicklung des Gewerbewesens in un­serem Lande stand die sogenannte geschlossene Haus­wirtschaft. Ursprünglich verfertigte jeder Hof seine er­forderlichen Werkzeuge, Gebrauchsgegenstände und seine Kleidung selbst. Es gab noch keine selbständigen Handwerker und Gewerbebehörden. Erst unter Karl dem Großen (768-814) gelangte das Handwerk zu eini­ger Entfaltung. Seit den Kreuzzügen und in Verbindung mit Italien entstand eine bürgerlich städtische Kultur. Neben einigen aus der Römerzeit erhalten gebliebenen Marktplätzen, bei königlichen Pfalzen, an Bischofssitzen, einzelnen Burgen und Bergwerksorten entwickelten sich Handelsplätze. Der Ennswald, die Geburtsstätte Haags, war durch die Römer von Lorch her (Lauriacum) berührt. Römische Grabsteine an der Haager Kir­chenmauer geben Zeugnis davon.

Die Märkte und Städte sowie die Hintersassen-Siedlungen von Grundherrschaften bildeten günstige Voraus­setzungen für das Selbständigwerden von Handwerk und Handel. Ab dem 12. Jahrhundert schlossen sich die freien Handwerker zu „Einigungen" (Innungen, Zünfte, Gilden) zusammen, um ihre Interessen gegenüber den Obrigkeiten (Markt- und Stadtrichter sowie Grundherr­schaften) besser vertreten zu können. Innung und Zunft waren die Vereinigungen sämtlicher Meister des glei­chen Handwerks. In eigenen Regeln war der ganze Zunftbetrieb festgelegt. Die „Lade" war das Wahrzei­chen der Zunft; darin waren Archiv, Kasse und Siegel der Zunft aufbewahrt.

Die Zünfte waren mächtig, besaßen eine rechtlich aner­kannte Verfassung, eigene Gerichtsbarkeit, Selbstver­waltung mit Monopolstellung, bildeten militärische und politische Organisationen und hatten auch Anteil am Stadtregiment. Ihre Rechte waren verbrieft (Zunftrolle), womöglich auch landesfürstlich bestätigt.

Den Höhepunkt erreichten diese Körperschaften im 15. Jahrhundert. Die strengen Zunftbestimmungen, der Formelkram, führten schließlich zum Niedergang. Der Protektionismus der Zunftorganisation wurde Hinder­nis in der Meisterentwicklung, im Aufkommen der In­dustrie sowie in der Entfaltung von tüchtigen, keiner Zunft angehörigen Handwerkern. Die Zunftherren wa­ren die Allmächtigen, die Meistertitel und Gewerbeausübungsrechte zu vergeben hatten. Machtstellung und Missbrauch der Rechte gaben Anlass, beim Landesfür­sten Klage einzubringen, der daraufhin die Zünfte in ih­ren Rechten beschränkte und auch maßregelte. Die Zunftmeister erblickten im Aufkommen der Fabrikan­ten, die von einem persönlichen Befähigungsnachweis frei waren, den Untergang des Handwerks, übersahen dabei aber die Vorteile einer sich entwickelnden reich blühenden Industrie für das gesamte Wirtschaftsleben. Die Staatsgewalt griff ein. Kaiserliche Verfügungen öff­neten das Tor zur Weiterentfaltung; so bevollmächtigte 1725 Kaiser Karl VI. die Landesfürsten, nichtzünftige Meister-Dekrete zu verleihen. Joseph II. entzog den Zünften gänzlich das Recht, Gewerbebefugnisse auszu­stellen.

Schon 1816, als es in Österreich noch Zünfte gab, machte man sich Gedanken über die Errichtung einer Handelskammer. Vorbilder waren Marseille, die Lom­bardei und Venetien, wo seit 1650 bzw. 1811 Handels­kammern existierten.

Über die Bildung eines Gewerbevereins für Niederöster­reich wurden Bestimmungen für die Errichtung einer Handelskammer für das Kronland unter der Enns erlas­sen. Es war bis 1914 die erste und einzige österreichische Handelskammer der Habsburger-Monarchie. Der Grenzpfahl Haag im Erzherzogtum Österreich war schon immer mit dabei; auch im Jahre 996, als unser Land durch die Neuhofner Ostarrichi-Urkunde seinen Namen erhielt.

1948 gab die jetzige niederösterreichische Handelskam­mer aus Anlass des Hundert-Jahr-Bestandes einer öster­reichischen Handelskammer ein Handbuch heraus, in welchem die Entwicklung der gewerblichen Organisati­on von Österreich aufgezeigt wurde. Diese damalige Handelskammer, welche durch den Anschluss an das Deutsche Reich im Jahre 1938 unterging, hatte noch kei­nen Pflichtcharakter, lediglich die großen Handels- und Erzeugungsgewerbe-Betriebe gehörten ihr an. Die klei­nen und mittleren Unternehmen fühlten sich in den ge­werblichen Genossenschaften geborgen.

Bei Kriegsende (1945), als Österreich wieder Österreich war, entstand die heutige Handelskammer-Organisa­tion: eine zentralgefügte Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechtes, eigenständig für jedes Bundesland, die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Sie hat Pflichtcharakter und stellt nach unten die lebensnahe Mitgliederverbindung durch ihre Bezirksstellen am Sitze einer Bezirksverwaltungsbehörde dar. In den Gerichts­orten, wie in der Stadt Haag, finden periodische Kammersprechtage statt. Nach 1945 war die Stadt Haag durch längere Zeit auch zentraler niederösterreichischer Prüfungsort für Meisterprüfungen im Spenglerhandwerk.

Gewerbsmäßige Handwerksarbeit unterliegt dem Ge­werberecht. Anfänglich fehlte eine gesetzliche Umrah­mung. Als über den Hausbedarf hinaus eine Versorgung mit gewerblichen Erzeugnissen einsetzte, sorgten die Zünfte für eine geordnete Absatzregelung.

Kaiser Franz Joseph I. gab nach Aufhebung der Zünfte den Völkern seines Reiches durch das Kundmachungspatent von 1859 eine einheitliche Ordnung. Sie war für ein großes Reich gedacht, jedoch durch den Untergang der Monarchie wurde ein umfassender Wirtschaftsraum aufgelöst. Ein kleines Landkarten-Kind blieb, in dessen Korsett das kaiserliche Recht, wenn auch fünfzigmal novelliert, nicht passte. Immerhin, es wurde einhundert­fünfzehn Jahre alt und erst 1974 durch eine neue Gewer­beordnung abgelöst. Die Änderungen sind gewaltig und vielfältig. Sie spannen sich von der Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb einer Gewerbeberechti­gung, der mutigen Verminderung der Gewerbelisten, der nahezu vollkommenen Aufhebung der Lokalbedarfsprüfung, Verkürzung der Verwendungszeit für die Zu­lassung zur Meisterprüfung, Erweiterung des Fortbetriebsrechtes, des Rechtsanspruches für Dispensen, Er­richtung von Nebenbetrieben ohne persönliche Meister­prüfung, das Hinüberarbeiten in verwandte Handwerke, gänzlicher Aufhebung der Realgewerbe („Maria-Theresien-Konzessionen"), Einbeziehung der landwirtschaftlichen Lagerhausverkaufsgenossenschaften, bis zu den erhöhten Auflagen bei Betriebsanlagegenehmigungen.

Nach vorliegender Geschichtsschreibung war schon im 10. Jahrhundert das Land unter der Enns günstiger Wirtschaftsboden, auf dem handwerkliche Hintersassen lebten. Diese waren frei gewordene, handwerklich be­gabte, für die Landwirtschaft weniger geeignete Unter­tanen, die wohl dienst- und tributpflichtig waren, aber unter ritterlichem Schutze stehend frei wirtschaften durften.

Haag war von den Grundherrschaften Salaberg, Rohr­bach-Klingenbrunn und Gleink bei Steyr umgeben.