Die Entwicklung des Gewerbewesens
Am Beginn der Entwicklung des Gewerbewesens in unserem Lande stand die sogenannte geschlossene Hauswirtschaft. Ursprünglich verfertigte jeder Hof seine erforderlichen Werkzeuge, Gebrauchsgegenstände und seine Kleidung selbst. Es gab noch keine selbständigen Handwerker und Gewerbebehörden. Erst unter Karl dem Großen (768-814) gelangte das Handwerk zu einiger Entfaltung. Seit den Kreuzzügen und in Verbindung mit Italien entstand eine bürgerlich städtische Kultur. Neben einigen aus der Römerzeit erhalten gebliebenen Marktplätzen, bei königlichen Pfalzen, an Bischofssitzen, einzelnen Burgen und Bergwerksorten entwickelten sich Handelsplätze. Der Ennswald, die Geburtsstätte Haags, war durch die Römer von Lorch her (Lauriacum) berührt. Römische Grabsteine an der Haager Kirchenmauer geben Zeugnis davon.
Die Märkte und Städte sowie die Hintersassen-Siedlungen von Grundherrschaften bildeten günstige Voraussetzungen für das Selbständigwerden von Handwerk und Handel. Ab dem 12. Jahrhundert schlossen sich die freien Handwerker zu „Einigungen" (Innungen, Zünfte, Gilden) zusammen, um ihre Interessen gegenüber den Obrigkeiten (Markt- und Stadtrichter sowie Grundherrschaften) besser vertreten zu können. Innung und Zunft waren die Vereinigungen sämtlicher Meister des gleichen Handwerks. In eigenen Regeln war der ganze Zunftbetrieb festgelegt. Die „Lade" war das Wahrzeichen der Zunft; darin waren Archiv, Kasse und Siegel der Zunft aufbewahrt.
Die Zünfte waren mächtig, besaßen eine rechtlich anerkannte Verfassung, eigene Gerichtsbarkeit, Selbstverwaltung mit Monopolstellung, bildeten militärische und politische Organisationen und hatten auch Anteil am Stadtregiment. Ihre Rechte waren verbrieft (Zunftrolle), womöglich auch landesfürstlich bestätigt.
Den Höhepunkt erreichten diese Körperschaften im 15. Jahrhundert. Die strengen Zunftbestimmungen, der Formelkram, führten schließlich zum Niedergang. Der Protektionismus der Zunftorganisation wurde Hindernis in der Meisterentwicklung, im Aufkommen der Industrie sowie in der Entfaltung von tüchtigen, keiner Zunft angehörigen Handwerkern. Die Zunftherren waren die Allmächtigen, die Meistertitel und Gewerbeausübungsrechte zu vergeben hatten. Machtstellung und Missbrauch der Rechte gaben Anlass, beim Landesfürsten Klage einzubringen, der daraufhin die Zünfte in ihren Rechten beschränkte und auch maßregelte. Die Zunftmeister erblickten im Aufkommen der Fabrikanten, die von einem persönlichen Befähigungsnachweis frei waren, den Untergang des Handwerks, übersahen dabei aber die Vorteile einer sich entwickelnden reich blühenden Industrie für das gesamte Wirtschaftsleben. Die Staatsgewalt griff ein. Kaiserliche Verfügungen öffneten das Tor zur Weiterentfaltung; so bevollmächtigte 1725 Kaiser Karl VI. die Landesfürsten, nichtzünftige Meister-Dekrete zu verleihen. Joseph II. entzog den Zünften gänzlich das Recht, Gewerbebefugnisse auszustellen.
Schon 1816, als es in Österreich noch Zünfte gab, machte man sich Gedanken über die Errichtung einer Handelskammer. Vorbilder waren Marseille, die Lombardei und Venetien, wo seit 1650 bzw. 1811 Handelskammern existierten.
Über die Bildung eines Gewerbevereins für Niederösterreich wurden Bestimmungen für die Errichtung einer Handelskammer für das Kronland unter der Enns erlassen. Es war bis 1914 die erste und einzige österreichische Handelskammer der Habsburger-Monarchie. Der Grenzpfahl Haag im Erzherzogtum Österreich war schon immer mit dabei; auch im Jahre 996, als unser Land durch die Neuhofner Ostarrichi-Urkunde seinen Namen erhielt.
1948 gab die jetzige niederösterreichische Handelskammer aus Anlass des Hundert-Jahr-Bestandes einer österreichischen Handelskammer ein Handbuch heraus, in welchem die Entwicklung der gewerblichen Organisation von Österreich aufgezeigt wurde. Diese damalige Handelskammer, welche durch den Anschluss an das Deutsche Reich im Jahre 1938 unterging, hatte noch keinen Pflichtcharakter, lediglich die großen Handels- und Erzeugungsgewerbe-Betriebe gehörten ihr an. Die kleinen und mittleren Unternehmen fühlten sich in den gewerblichen Genossenschaften geborgen.
Bei Kriegsende (1945), als Österreich wieder Österreich war, entstand die heutige Handelskammer-Organisation: eine zentralgefügte Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechtes, eigenständig für jedes Bundesland, die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Sie hat Pflichtcharakter und stellt nach unten die lebensnahe Mitgliederverbindung durch ihre Bezirksstellen am Sitze einer Bezirksverwaltungsbehörde dar. In den Gerichtsorten, wie in der Stadt Haag, finden periodische Kammersprechtage statt. Nach 1945 war die Stadt Haag durch längere Zeit auch zentraler niederösterreichischer Prüfungsort für Meisterprüfungen im Spenglerhandwerk.
Gewerbsmäßige Handwerksarbeit unterliegt dem Gewerberecht. Anfänglich fehlte eine gesetzliche Umrahmung. Als über den Hausbedarf hinaus eine Versorgung mit gewerblichen Erzeugnissen einsetzte, sorgten die Zünfte für eine geordnete Absatzregelung.
Kaiser Franz Joseph I. gab nach Aufhebung der Zünfte den Völkern seines Reiches durch das Kundmachungspatent von 1859 eine einheitliche Ordnung. Sie war für ein großes Reich gedacht, jedoch durch den Untergang der Monarchie wurde ein umfassender Wirtschaftsraum aufgelöst. Ein kleines Landkarten-Kind blieb, in dessen Korsett das kaiserliche Recht, wenn auch fünfzigmal novelliert, nicht passte. Immerhin, es wurde einhundertfünfzehn Jahre alt und erst 1974 durch eine neue Gewerbeordnung abgelöst. Die Änderungen sind gewaltig und vielfältig. Sie spannen sich von der Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb einer Gewerbeberechtigung, der mutigen Verminderung der Gewerbelisten, der nahezu vollkommenen Aufhebung der Lokalbedarfsprüfung, Verkürzung der Verwendungszeit für die Zulassung zur Meisterprüfung, Erweiterung des Fortbetriebsrechtes, des Rechtsanspruches für Dispensen, Errichtung von Nebenbetrieben ohne persönliche Meisterprüfung, das Hinüberarbeiten in verwandte Handwerke, gänzlicher Aufhebung der Realgewerbe („Maria-Theresien-Konzessionen"), Einbeziehung der landwirtschaftlichen Lagerhausverkaufsgenossenschaften, bis zu den erhöhten Auflagen bei Betriebsanlagegenehmigungen.
Nach vorliegender Geschichtsschreibung war schon im 10. Jahrhundert das Land unter der Enns günstiger Wirtschaftsboden, auf dem handwerkliche Hintersassen lebten. Diese waren frei gewordene, handwerklich begabte, für die Landwirtschaft weniger geeignete Untertanen, die wohl dienst- und tributpflichtig waren, aber unter ritterlichem Schutze stehend frei wirtschaften durften.
Haag war von den Grundherrschaften Salaberg, Rohrbach-Klingenbrunn und Gleink bei Steyr umgeben.