Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Aufgaben eines Grundherrn

Es gehörte zu den Aufgaben eines Grundherrn, seine Untertanen zu schützen. Im Mittelalter geschah das vorwiegend mit den Waffen. Da nun Geistliche keine Waffen trugen, konnten sie ihren Untertanen im Fall der Not keinen Schutz gewähren, ja sie waren wegen ihrer Waffenlosigkeit selbst des Schutzes bedürftig. Deshalb mussten sie weltliche Herren mit dieser Schutzfunktion betrauen, die man gewöhnlich als Vogtei bezeichnete. Da aber der Vogt eine wesentliche Pflicht der Grundherrschaft übernahm, nämlich den Schutz der Institution und der Güter, erlangte er auch gewisse Rechte und übte die niedere Gerichtsbarkeit aus, während die Halsgerichtsbarkeit den Landgerichten vorbehalten blieb.