Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Gut Klingenbrunn

EZ. 86, Schloß (demoliert), aus der NÖ Landtafel EZ. 160 (original), Blatt A, B, C übertragen.

Vorbesitz

Philipp Reichsfreiherr von Riesenfels

13. 12. 1934
Zahl 1638/34

Kauf

Auf Grund des Kaufvertrages vom  5. 7. 1911 wird das Eigentumsrecht für
     a) Michael Ströbitzer
     b) Stefan Ströbitzer je zur Hälfte einverleibt.

21. 12. 1934
Zahl 1674/34

Teilung

Auf Grund  des Teilungsvertrages vom 19. 12. 1934  wird das Eigenthumsrecht auf die dem Michael Ströbitzer  gehörige Hälfte für Stefan Ströbitzer einverleibt.

19. 8. 1959
Zahl 1265

Einantwortung

Auf Gund der Einantwortungsurkunde vom 12. Februar 1959, A 210/58 wird das Eigentumsrecht einverleibt für
     Anna Ströbitzer.

Kaufvertrag Seite 1, Seiten 2-3, Seiten 4-5, Seite 6

Aus der NÖ Landtafel Grundbuchseinlage 160, Blatt B (Abschrift):

15. Juli 1927

Kauf

Das Eigentumsrecht einverleibt für
 a) Michael Ströbitzer zur Hälfte
 b) Stefan Ströbitzer zur Hälfte
(zu a) und b): Kaufvertrag vom 5. Juli 1911)

Weitere Blätter der Abschrift - Blatt A, Blatt A2, Blatt C

Die NÖ Landtafel als Grundbuch des adeligen Besitzes wurde 1758 unter Maria Theresia eingeführt (Alte Landtafel) und in diese die im Gültbuch einliegenden Herrschaften, Gülten und Freihöfe eingetragen. D.h. die Gültbücher, die im Haupthaus in St. Pölten aufliegen, können als Vorgänger der NÖ Landtafel angesehen werden (Ab 1874 wurde die Landtafel, wie alle anderen Grundbücher auch, neu angelegt und nun als „Grundbuch über landtäfliche Liegenschaften“ (Neue Landtafel) bezeichnet.

Die „Neue Landtafel“ wurde beim Landesgericht für Zivilrechtssachen im Wiener Justizpalast geführt, wo dieser Bestand bei der Brandkatastrophe am 15. Juli 1927 weitestgehend vernichtet wurde. Nach sogleich aufgenommenen Vorarbeiten wurde die Landtafel bis 1933 wiederhergestellt, jedoch konnten fallweise nicht alle Daten rekonstruiert werden. In die rekonstruierte oder erneuerte Landtafel wurden aufgrund der Angaben der Besitzer der landtäflichen Güter die mit Stichtag 15. Juli 1927 (noch) rechtlich relevanten Fakten aufgenommen. Die Rekonstruktion war demnach vom Wissenstand der jeweiligen Besitzer abhängig, weshalb auch zu Klingenbrunn nur ein Besitzstand aufscheint!

Das Schloss Klingenbrunn zum Zeitpunkt der Aufnahme des Franziszeischen Katasters. Es deutete noch nichts darauf hin, dass es demoliert wird:

Aus der Urmappe von 1822 © BEV

In den Parzellenprotokollen zum Franziszeischen Kataster gibt es beim Eintrag der Baufläche 64 noch den Eintrag "Schloßgebäude", als Hausnummer wurde Klingebrunn 9 angegeben. Der Besitzer ist Baron Theodor Risenfels ...

Der Maierhof mit der Baufläche 66 und der Hausnummer 10, sowie das Jägerhaus mit der Baufläche 67 und Hausnummer 7 gehörten ebenfall zum Besitz von Barion Theodor Risenfels.

Schloss Klingenbrunn um 1696 - aus der Sammlung Steinwendtner

Weitere Details aus der Geschichte im Buch "Von der Ennswaldsiedlung zur nö. Stadt Haag".

Aus den Gültbüchern:

10. 12. 1612
Gültbuch 11, fol. 329

Geörg von Rohrbach zu Klingenbrun

dem 10. Decembris ao 1612 ist auf der Herrn verordneten Ratschlag unnd Bewilligung die Gült hiebeÿ abgethann unnd solche seinem Brueder Wolfen von Rohrbach zu Klingenbrun folio 182 zuegeschriben worden …

11. 9. 1627
Gültbuch 11, fol. 182

Wolf von Rohrbach zu Klingenbrun

den 10. Dezember ao 612 hat ihme Herr Wolf von Rohrbach zu Klingenbrunn zueschreiben lassen, die jenige Gült, darumben sein Brueder Geörg von Rohrbach geschrieben gewest, bringt taxirte Gült … den 11. September ao 1627 sindt von dieser Gült die Rohrbachischen Stammgüter auf fürgebrachte Aufsandtung datirt am Tag Petri und Pauli ao 1623 und der Herrn verordnete, darauf ervolgten Rattschlag den 22. August gemelten Jahrs, so beÿ derselben Einlag ligt, abgethan und Herrn Hannß Adam von Rohrbach alß der Zeith dem öltisten dises Namens und Stammes hernach folio 279 zuegeschriben woren … 

3. 1. 1646
Gültbuch 15, fol. 508

item gedachter Herr (Hanns Adam) von Rohrbach wegen Klingenbrun

den 3: Januarÿ anno 646 ist dem Herrn von Rohrbach auf die fürgebrachte Notturften unnd der Herrn verordnete Verwilligung vom lesten August anno 644 zuegeschriben worden das Guett Klingenbrun, so er von Herrn Wolfen von Rohrbach selig hinderlassene Erbe an sich gebracht, mit taxirter Güldt …

30. 6. 1664
Gültbuch 15, fol. 455

Herr Matthäus Riß von Risenfels auf Englsegg, Grünau und Scherent, wegen Rohrbach und der darzu gehörigen Güetter …

den lesten Junÿ ao 1664 hat ihme vorbemelter Herr Riß zueschreiben lassen, obgedachtes Guett Rohrbach, wie auch Klingenbrun, darumben vorhero Herr Wolf Helmbberdt, Herr von Heberg, Freÿherr so geschrieben gestanden und er Herr solches gedachten Herrn Rißen, wie die Aufsandung obiger Einlag fündig, vermög kheuflich übergeben, mit taxirter Gült …

30. 6. 1664
Gültbuch 15, fol. 456

item gedachter Herr Riß wegen Klingenbrun

dieser Güldt ist obermassen wie Rohrbach ab- und alda Herrn Risen zuegeschrieben worden, wie die beÿ Rohrbachischer Einlagg liegende Aufsandung vermag …

6. Juli 1690
Gültbuch 20 fol. 771

Herr Matthäus Riß von Risenfels auf Englsegg, Grünau und Scherent wegen Rohrbach und der darzu gehörigen Güetter …

demnach Herr Franciscus von Risenfels, Freÿherr beÿ denen löblichen Herrn verordneten angebracht, daß sein und seines Herrn Bruedern Johann Baptista Benedict von Risenfels, Freÿherrn in Gott ruhenten Herrn Vatter Herr Mattheus von Risenfels selig unter ihnen beÿdten zweÿ Söhnen solche vätterliche Disposition gemacht, das beede Güetter Rohrbach und Klingenbrunn ihme Herrn Francisco von Risenfels Inhalt der von seinem Herrn Brueder untern 7. Martÿ 690 beÿgebrachten Attestation alleinig zuegethailt und verbleiben sollen; als würdet auf anfangs ermeldten Herrn von Risenfels freÿherrlich eingereicht und unter dato 6. Julÿ 690 von denen Herrn verbschaidtes Anbringen und derinen angezogen beÿligenten Attestation seinen Herrn Bruedern Vatters Nambenoberwehnt Rohrbach und volgents auch Klingebrun, wie beede in Gült und Hausß einjhomen, völlig abgethan und Herrn Francisco von Risenfels , Freÿherr hiervon eines erste folio 361 und daß andere folio 362 zugeschrieben …

6. Juli 1690
Gültbuch 20 fol. 773

item wegen Klingenbrun, wegen dieser Güldt findet sich kein Eintrag, ist verhandten, hat sich beÿ Seissenegg gefunden

auf ? alß nachst hirvon Rohrbach und andere hierzue gehörige Güetter abgethan und dem Herrn Franz von Risenfels, Freÿherr folio 361 zuegeschriben worden, würdet auch obbemelt Klingenbrun alda genzlichen ab- und erwehnten Herrn von Risenfels Freÿherrn folio 362 zugeschrieben …

15. 7. 1690
Gültbuch 19 fol. 361

Herr Franciscus von Rißenfels, Freÿherr wegen Rohrbach und anderer darzu gehörigen Gütter

den 15, Julÿ 690 hat ihme vorgedachter Herr von Risenfels auf die eingeraichte Nitturftten nicht allein obgedacht Rohrbach und zuegehörige Güetter, sondern auch gleich nachgenants Klingenbrunn mit ainem item folio 362 mit selbigen Güldt und Hauß daneben folio 771 und 773 dessen Herr Vatter Herr Mattheus von Risenfels in Ridterstandt geschriben gestandten zueschreiben lassen, mehrers beÿ der Abschreibung folio 771 et 773 zusehen ist … 

15. 7. 1690
Gültbuch 19 fol. 362

Item wegen Klingenbrun

so ist auch untern dato 15. Julÿ 690 auf einer Notturften als hievon mit Rohrbach beschehene obbemelt Klingenbrun alda besagten Herr von Risenfels mit einem item zuegeschriben worden und sindt die Notturften beÿ der Einlag über Rohrbach zu finden ...