Zusammenfassung
Durch Heirat kam Salaberg dann im Jahre 184545 in den Besitz der Grafen von Sprinzenstein. Hermann Maria Josef Graf von Sprinzenstein (1848-1912), der Großvater des jetzigen Schlossherrn, hat das Mobiliar, Türen und Vertäfelungen im Stile des 17. Jh.s ergänzen lassen und dabei, seinen Neigungen folgend, selbst mitgearbeitet. Dies trifft auch für den Festsaal zu, dessen Character durch Bronzierungen, Holzvertäfelungen, den Einbau von Putzenscheiben und die Anschaffung von schweren Möbeln dem Geschmack des späten 19. Jh.s entsprechend verdüstert wurde. Ein künstlerischer Gewinn für den Raum hingegen war der Erwerb zweier großer, kostbarer, sich stilistisch gut einfügender venezianischer Glasluster. An Hermann Maria Josef Graf Sprinzenstein und seine Gemahlin Caroline, geb. Gräfin von Montfort dei Duchi di Laurito erinnert das Allianzwappen über dem hofseitigen Doppelfenster des Festsaales.
Die nächste Besitzerin war deren Tochter Chlothilde, verehelichte Gräfin Saurma-Jeltsch. Von ihr erbte einer ihrer Söhne, Dr. jur. Hermann (Graf) Saurma-Jeltsch, der jetzige Eigentümer, 1929 das Schloss. Durch militärische und zivile Einquartierungen entstanden schwere Schäden. Auch durch das Alter des Bauwerks bedingte Gebrechen traten mit verheerender Wirkung auf. Wegen der Ungunst der Zeit konnte der Besitzer erst in den siebziger Jahren mit gezielten Instandsetzungsmaßnahmen beginnen, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Wegen der besonderen künstlerischen Bedeutung des Schlosses hat die öffentliche Hand beträchtliche Summen für die Restaurierung aufgewendet.
In den letzten Jahren wurden mehrere Anregungen zur Revitalisierung Salabergs laut, die vor allem auf eine museale Nutzung zielen. Die Öffentlichkeit, deren Initiative zu begrüßen ist, macht sich offenbar keine Vorstellung über das Ausmaß der schweren Schäden. Es muss daher vor der Hoffnung auf Realisierung derartiger Pläne in naher Zukunft gewarnt werden. Eine neue, adäquate Nutzung ist erst nach abgeschlossener Sicherung der baulichen Substanz, mit der die Rettung des künstlerischen Bestandes einhergehen muss, denkbar.