Haus-Chroniken von Haag

Nach Katastralgemeinden - von damals bis heute

Gstetten 44

EZ. 19, Wagner, Kleinhaus Nr. 35 (früher Nr. 21)

Aus den Protokollbüchern der Herrschaft Klingenbrunn:

24. 11. 1796
Gewährbuch A fol. 25a

Einantwortung

Paul Angerlehner, Wittiber, hiesig Herrschaft Klingenbrunnischer Unterthann und Wagner zu Klingenbrunn, überkommt nach absterben seiner Ehewirthin Theresia zur Helfte um solches Wagner Gütl Häusl das Lehen, Nutz und Gewöhr, welche Helfte selber durch die Ablösung um die Schätzung per 100fl. an sich gebracht hat, mit Bezahlung der Grundbuchs Taxen 5fl. 57x …

31. 12. 1797
Gewährbuch A fol. 27a

Anschreibung

Nachdeme sich Paul Angerlehner, hiesig Herrschaft Klingenbrunnerischer Unterthann und Wagner zu Klingenbrunn mit Theresia Hieblin, löblicher Herrschaft Achleithnerische Unterthanns Tochter von Loipesberg verheurathet, als lasset er sie neben ihme um die Hälfte solchen Wagnerwerkstadt und übrigen Habschaft an das Lehen, Nuz und Gewöhr schreiben, welche Hälfte also sie durch Heurath an sich gebracht, und von dem Kaufschillingswerth per 100fl. zu bezahlen hat … die Grundbuchs Taxen 4fl. 51x …

10. 3. 1812
Gewährbuch A fol. 93

Einantwortung

Theresia Angerlechnerin empfanget auf absterben ihres Ehewirthes Paul Angerlechner auf die durch dessen Todt an sich gebrachte halbe Wagnerhaus samt dabei befindlichen Gärtl in der Pfarr Haag zu Klingenbrunn № 4 gelegen, das herrschaftliche Lehen, Nutz und Gewähr … 5fl. 27x …

13. 5. 1812

Trauung

Johann Georg Krenn Theresia (Angerlehner, 2. Ehe) uxor

7. 7. 1812
Gewährbuch A fol. 99

Heirath

Nachdem sich Theresia Angerlehnerin, Wagnermeisterin zu Klingenbrunn mit Johann Georg Krenn verehelichet hat, so lasset sie ihn neben ihr um die Hälfte der Wagnerbehausung samt Wagnergerechtsame an das Lehen, Nutz und Gewehr schreiben … 5fl. 21x …

23. 2. 1831
Gewährbuch A fol. 326

Kauf

Josef Fröhlich, minderjähriger Sohn der Katharina Fröhlich von Hamelgut zu Loipersdorf empfangt um das untern 23. Februar 831 unter Vertretung seiner Mutter und Gerhaber Michael Baumgartner, Hofschmidmeister im Markte Strengberg erkaufte Wagnerhäusel zu Klingenbrunn № 4 Pfarre Haag, welches Häusel der löblichen Herrschaft Klingenbrunn zu Rohrbach grundunterthänig ist, das Lehen, Nutz und Gewähr und hat von dem Kaufschillingswerth zu 240fl. C.Mze. zu entrichten an Taxen 7fl. 1x …

8. 1. 1836
Heiratsprotokoll fol. 27

Ehevertrag

gschloßen zwischen Josef Fröhlich, ledigen Besitzer des Wagnerhauses zu Klingenbrunn als Bräutigam eines und der Maria Stöger, ledig minderjährigen Herrschaft Ennsegger Unterthanstochter von Langenhart № 19 unter Vertretung ihres ehelichen Vaters Josef Stöger als Braut anderen Theils in beyseyn der mitgefertigten Zeugen … die Braut Maria Stöger verheirathet dem Bräutigam Josef Fröhlich zwei hundert Gulden Conventions Münze, welche sie vom Vater Joseph Stöger auf Abrechnung ihrer künftigen väterlichen und mütterlichen Erbschaft erhält und innerhalb Jahresfrist a dato ausbezahahlt wurden … der Bräutigan Josef Fröhlich verheurathet der Braut Maria Stöger all sein bessitzendes Vermögen, insbesondere sein eigenthümliches Kleinhaus, das Wagnerhaus zu Klingenbrunn …

10. 1. 1836
Gewährbuch A fol. 31

Heirath

Joseph Fröhlich, Maria dessen Ehewirthin empfangen mit justizämtlicher Bewilligung zugleich Nutz und Gewähr um das Kleinhaus – Wagnerhaus – zu Klingenbrunn № 4 sammt dazu gehörigen Hausgartl … hierum war bisher Joseph Fröhlich allein begwähret, von welchem diese Realität in Folge Ehekontraktes vom 8. Jänner 1836 zugleich an obige Ehegattin Maria gelanget ist …

24. 2. 1844
Satzprotokoll C fol. 6

Schuldschein über 50fl. C.Mze.

kraft dessen wir endesgefertigte Josef und Maria Fröhlich, Besitzer des Kleinhauses № 4 in Klingenbrunn bekennen, dem Waisenamte der löblichen Herrschaft Rohrbach ein bares Darlehen von 50fl. - wörtlich Fünfzig Gulden - Conventions Münze und zwar in k.k. oesterreichische Silberzwanzigern, drei Stücke auf einen Gulden und zwanzig Gulden auf eine kölnische Mark feinen Silbers gerechnet, aufrecht schuldig geworden zu sein … wir machen uns verbindlich, dieses Kapital nach vorausgegangener viertljährigen Aufkündung in derselben Münzsorte wie der bar zurückzuzahlen, mittlerweile aber mit jährlichen fünf von hundert dergestalt richtig zu verzinsen, daß in dem Falle, als wir die Zinsen nicht längstens binnen sechs Wochen nach ihrer Verfallszeit berichtigen sollten, das Waisenamt berechtigt sein soll, Kapital und Zinsen sogleich ohne Aufkündun gerichtlich einzutreiben …

26. 10. 1844
Satzprotokoll C fol. 16

Schuldbrief

kraft dessen wir endesgefertigte Josef und Maria Fröhlich, Besitzer des Kleinhauses № 4 in Klingenbrunn bekennen, dem Waisenamte der löblichen Herrschaft Rohrbach ein bares Darlehen von 30fl. Conventions Münze und zwar in k.k. oesterreichische Silberzwanzigern, drei Stücke auf einen Gulden und zwanzig Gulden auf eine kölnische Mark feinen Silbers gerechnet, aufrecht schuldig geworden zu sein … wir machen uns verbindlich, dieses Kapital nach vorausgegangener viertljährigen Aufkündung in derselben Münzsorte wie der bar zurückzuzahlen, mittlerweile aber mit jährlich fünf von hundert dergestalt richtig zu verzinsen, daß in dem Falle, als wir die Zinsen nicht längstens binnen sechs Wochen nach ihrer Verfallszeit berichtigen sollten, das Waisenamt berechtigt sein soll, Kapital und Zinsen sogleich ohne Aufkündung gerichtlich einzutreiben …

1. 3. 1847
Satzprotokoll C fol. 86

Schuldschein über 40fl. C.Mze.

kraft dessen wir endesgefertigte Josef und Maria Fröhlich, Besitzer des Wagnerhäusels № 4 zu Klingenbrunn bekennen, dem Waisenamte der löblichen Herrschaft Rohrbach ein Darlehen von 40fl. Conventions Münze und zwar in k.k. österreichischen Silberzwanzigern, drei Stüke auf einen Gulden gerechnet, aufrecht schuldig geworden zu sein … wir verpflichten uns, dieses Kapital nach vorausgegangener viertljähriger Aufkündung in derselben Münzsorte wieder bar zurückzuzahlen, mittlerweile aber mit jährlichen fünf von hundert dergestalt richtig zu verzinsen, daß in dem Falle, als wir die Interessen nicht längstens binnen sechs Wochen nach ihrer Verfallszeit berichtigen sollten, das Waisenamt berechtigt sein soll, Kapital und Zinsen sogleich …

Aus dem alten Grundbuch Klingenbrun, folio 26, früher Klingenbrunn4,
Von einem Kleinhause, worauf das Wagnergewerbe ausgeübt wird:

23. 2. 1831
Gewährbuch I vol. 326

Kauf 240fl.

Josef Fröhlich ledigen Standes

8. 1. 1836
Gewährbuch II vol. 31

Heirath 240fl.

Josef Fröhlich Maria uxor

11. 5. 1875
Z. 1281

Einantwortung

Josef Fröhlich

6. 6. 1879
Z. 2073

Ehepakte

Theresia Fröhlich

Robbathen zur hiesigen Herrschaft: Jährlich neunzehn Tage mit der Hand.

Aus dem handgeschriebenen "neuen" Grundbuch von Haag,
Mit diesem Haus ist das radizierte Wagnergewerbe verbunden.

28.4.1875

Einantwortung

FRÖHLICH Josef

14.5.1879

Ehepakte

FRÖHLICH Theresia (½)

25.1.1886

Einantwortung

FRÖHLICH Josef

18.2.1886

Ehepakte

FRÖHLICH Maria (½)

10.1.1890

Einantwortung

FRÖHLICH Maria

30.7.1890

Kauf

DISTLBERGER Florian und Anna

9.7.1925

Kauf

HOFBAUER Ignaz und Zäzilia

14.11.1955

Einantwortung

HOFBAUER Ignaz

17.2.1960
30.4.1961

Einantwortung
Ehepakte

WEINGARTNER Johann und Theresia

Ausschnitt aus der Urmappe von 1822 © BEV

Fotos © 2009 www.gerhard-obermayr.com